(...) Landtag und Justizministerium werden sich nicht in den Fall des seit sechs Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath einmischen. Justizministerin Beate Merk (CSU) erhielt am Donnerstag im Rechtsausschuss Unterstützung von der eigenen Fraktion sowie von SPD und FDP. Merk verwies darauf, dass sich mehrere Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigt haben. "Ich habe die Justiz nicht zu kritisieren", sagte sie nach der Sitzung. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Franz Schindler (SPD) äußerte sich noch wesentlich kräftiger: "Es gibt nicht den Hauch eines Anfangsverdachts, dass die Psychiatrie hier missbraucht wurde".
Mollath sitzt seit 2006 im Bezirkskrankenhaus Bayreuth und hat im Internet eine Unterstützerkampagne gestartet, um seine Freilassung zu erreichen. Auf seiner Internetseite läuft sogar ein Ticker: "Gestohlene Lebenstage: 2201" (Stand gestern) steht dort. Den Fall hatte der prominente Stauß-Kritiker und ehemalige hohe Beamte im Finanzmisterium, Wilhelm Schlötterer, publik gemacht.
Grund der Einweisung von Mollath war laut Urteil des Landgerichts Nürberg-Fürth gefährliche Körperverletzung. Mollath soll seine damalige Frau schwer misshandelt haben, was er bis heute bestreitet. Das Gericht schloss damals Verfolgunswahn nicht aus, sprach ihn wegen Schuldunfähigkeit frei und ließ ihn wegen angeblicher Gefährlichkeit ins Bezirkskrankenhaus einweisen.
Parallel zu diesem Strafverfahren wegen Körperverletzung hatte Mollath in einer Anzeige seine damalig Frau und die HypoVereinsbank beschuldigt, an Schwarzgeldgeschäften in der Schweiz beteiligt zu sein. Die Staatsanwaltschaft fand dafür keine Belege [siehe eine der vielen Anzeigen von Gustl Mollath], die Bank bei einer Revision auch nicht . Allerdings wurde seine Frau wegen nicht näher erläutertem "weisungswidrigem" Verhaltens [siehe Chronologie P. 54] entlassen. (...)
Die Debatte über die umstrittenen Entscheidungen in dieser Angelegenheit war nach einem Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler (FW) im Plenum des Landtags in den Ausschuss verwiesen worden (...) Dort ging es gestern um das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die einer Anzeige von Ferdl G. (...) wegen angeblicher Schwarzgeldverschiebungen der HypoVereinsbank seinerzeit nicht nachgegangen war. Die psychiatrischen Gutachten spielten im Ausschuss keine Rolle.
In ihrer Stellungnahme vor den Abgeordneten betonte Ministerin Merk, alle Behauptungen, der Nürnberger Ingenieur sei weggespert worden, weil er illegale Bankgeschäfte angezeigt habe, seien völlig absurd. Ferdl G. sei psychisch krank, habe seine Frau misshandelt, weitere Straftaten begangen und stelle nach Gerichtsentscheidungen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
"Die Ministerin hat umfangreich auch über die Vorgeschichte des Falles berichtet, und es gibt für uns keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Mann ein unschuldiges Justizopfer ist", sagte Franz Schindler (SPD) nach der Sitzung gegenüber den NN. Der Abgeordnete (...) ist Vorsitzender des Verfassungsausschusses.
Die Angaben von Ferdl G. in seiner damaligen Anzeige nannte Schindler "unkonkret" [siehe Chronologie P. 28 und eine der vielen Anzeigen von Gustl Mollath]. Wenn man alle gegebenen Umstände betrachte, habe es durchaus Anlass dafür gegeben, den Nürnberger psychiatrisch untersuchen zu lassen. Im Übrigen "ist es nicht Aufgabe des Landtags, Gerichtsurteile zu überprüfen".
Florian Streibl (FW), der sich als Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion sehr dafür eingesetzt hatte, die Geschichte um Ferdl G. im Parlament zu behandeln, übte Kritik an Schindlers Diskussionsführung im Ausschuss. "Die war der vollen Aufklärung eher hinderlich", meinte Streibl auf Anfrage. Der SPD-Mann sei seinen eigenen Fraktionskollegen in den Rücken gefallen. "Der hat ihnen regelrecht das Wort abgeschnitten und sie mit ihrer Argumentation überhaupt nicht zur Entfaltung kommen lassen".
Die Freien Wähler wollen nun das schriftliche Protokoll mit den Äußerungen der Ministerin nach Widersprüchen unter die Lupe nehmen. Offen ist für Streibl vor allem die Frage, wann die Ministerin mit dem Fall persönlich befasst war und wie sie reagierte.
Für Christine Stahl (Grüne) steht nach der Debatte im Landtagsauschuss weiter "Aussage gegen Aussage". Die Ministerin sei zu Beispiel nicht darauf eingegangen, dass in der Vergangenheit ein Gericht in Regensburg die Betreuung von Ferdl G. aufgehoben und die Notwendigkeit seiner Unterbringung deutlich in Frage gestellt hat. [siehe Chronologie P. 50] "Ich hoffe, wir bekommen noch mehr Klarheit", sagte die Abgeordnete mit Blick auf die Beschwerde von Ferdl G. beim Bundesverfassungsgericht und die erneute juristische Überprüfung seinen Aufenthalts in der Psychiatrie im Juni".
Autor des Schreibens ist Professor Klemens Dieckhöfer, der nach eigenen Angaben selbst jahrzehntelang forensische Gutachten für Gerichte angefertigt hat. Der Fall Ferdl. G. (...) wir am morgigen Donnerstag im Landtagsauschuss behandelt. (...)
Die bisherigen offiziellen Gutachten hätten in Fachkreisen "höchstes Erstaunen" ausgelöst, sagte Dieckhöfer auf Anfrage zu seiner Motivation. Er habe derartige "Verbiegungen" in wissenschaftlichen Gutachten von Kollegen noch nicht erlebt. Dabei handelt es sich um einen Fachmann des Bayreuther Bezirkskrankenhauses, wo Ferdl G. seit Jahren einsitzt, und um einen Professor der Uni-Klinik in Ulm, der sich (...) erst vor einem Jahr für die weitere Unterbringung von Ferdl G. ausgesprochen hatte.
Das Urteil von Dieckhöfer fällt hart aus. Das Gutachten aus Bayeuth sei "unwissenschaftlich" und stelle in seiner "diagnostischen Zuordnung ein Falsch- bzw. Gefälligkeitsgutachten" dar. Gleiches gelte für die Beurteilung aus Ulm. Dieses "verbiegt wissenschaftlich fundiertes Denken".
Wie mehrfach berichtet, hate Ferdl G. vor etwa zehn Jahren im Streit mit seiner damaligen Ehefrau, früher Mitarbeiterin der HypoVereinsbank in Nürnberg, angebliche Schwarzgeldverschiebungen großen Stils in die Schweiz angezeigt. Im Laufe der Auseinandersetzung der Eheleute hat sie ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Ferdl G. wurde damals wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen, weil er dem Wahn unterliege, Opfer des Bankensystems zu sein, und weil er ein krankhaftes Gedankensystem entwickelt habe. Außerdem gehe von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.
Dieckhöfer moniert, es sei "mit keinem Sterbenswörtchen recherchiert" worden, was an den Vorwürfen von Ferdl G. dran ist. Jede gründliche Erörterung der Vorgeschichte einer angeblichen Erkrankung sei "in geradezu unverständlicher Weise unterlassen worden". Keine der Diagnosen aus Bayreuth könne deshalb als stichhaltig gelten. Einige Behauptungen in dem Gutachten sind aus Sicht des Bonner Wissenschaftlers "geradezu grotesk", andere Stellen nennt er "hilfloses Wortgeplänkel", um dem Gutachten einen "pseudowissenschaftlichen Anstrich" zu geben.
Der Ulmer Professor wiederum stelle, so Dieckhöfer, "bisheriges wissenschaftliches Denken in der Psychiatrie offenslichtlich bewusst auf den Kopf". Der Experte hatte unter anderem festgestellt: "Das reale Geschen spielt lediglich eine untergeordnete Rolle". Die Gedanken von Ferdl G. kreisten "um einen fernen Punkt von Unrecht". Dies sei der eigentliche "Kristallisationspunkt der wahnhaften Störung". Der Bonner Kritiker nennt solche Äußerungen eines psychiatrischen Gutachters "groben Unsinn".
Dass sich Frdl G. seit Jahren gegen eine Behandlung zur Wehr setzt und jede Zusammenarbeit mit den Ärtzen verweigert, sei "aus wisschschaftlicher Sicht keinerlei Wahn". Man habe jede objektive Urteilsfuindung vermiden und sich "zum Befehlsempfänger offensichtlich vorgegebener Strukturen gemacht, die außerhalb jeglicher wissenschaftlicher Kategorie liegen". Die beiden attackierten Mediziner wollten sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Das Schreiben Dieckhöfers hat auch Ministerin Merk bekommen, wie das Justizministerium bestätigte. Sie werde sich aber vor der Sitzung im Landtag nicht dazu äußern.
Die Unterbringung von Ferdl G. wird (...) wieder im Juni überprüft. Dazu wird das Bezrikskrankenhaus Bayreuth gegenüber der Saatssanwaltschaft erneut eine aktuelle Stellungnahme über den Zustand des Mannes abgeben. Dann entscheidet eine sogenannte Vollstreckungskammer, ob er weiter zwangsweise untergebracht werdern muss.
Wie mehrfacht berichtet, hatte Ferdl G. (...) vor fast zehn Jahren angebliche Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz angezeigt. Gewusst haben will er davon über seine damalige Ehefrau, die bei der HypoVereinsbank beschäftigt war. Sie hat später die zwangsweise Unterbringung von Ferdl G. angestoßen. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung zeigt sie ihren damaligen Mann wegen schwerer Körperverletzung an und betrieb die Untersuchung seines Geisteszustandes. Außerdem wurde dem Mann zur Last gelegt, Autos von Bekannten seiner Frau beschädigt zu haben.
Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Geisteskrankheit wurde Ferdl G. 2006 freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen. Er habe, so die bestellten Gutachter, ein paranoides Gedankensystem sowie den allgemeingefährlichen Wahn entwickelt, Opfer des Bankensystems zu sein.
Gegen die bisherigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth in diesem Fall hat die (...) Rechtsanwaltskanzlei Hiddemann/Kleine-Cosack aus Freiburg nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Andere Rechtsmittel sind bereits ausgeschöpft.
Michael Kleine-Cosack, der Anwalt von Ferdl G., argumentiert, dass die Justiz zwei Gutachten, die dem Nürnberger geistige Normalität und Ungefährlichkeit bescheinigen, bisher außer Betracht gelassen habe. Wie Recherchen der NN jetzt ergeben haben, hat eines dieser Gutachten dazu geführt, dass ein Regensburger Gericht – der Mann war damals noch in der Straubinger Psychiatrie untergebracht … bereits 2007 ein amtliches Betreuungsverfahren einstellte. An die federführende Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erging zudem die Mitteilung, aus Sicht der dortigen Richter "wäre zu prüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen".
Der Freiburger Anwalt bemängelt zudem die Arbeit eines für das Verfahren maßgelichen Sachverständigen, der zunächst nur von der bloßen "Möglichkeit" weiterer Taten von Ferdl G. gesprochen hatte. Erst auf Hinweis des damaligen Anwalts, dies reiche nicht für eine weitere Unterbringung in der Psychiatrie, sei der Gutachter "ohne jede Begründung" plötzlich von einer "sehr hohen "Wahrscheinlichkeit" solcher Taten ausgegangen.
"Dieser Wechsel ist willkürlich und muss Zweifel an Sachkunde un Neutraltität aufkommen lassen", schreibt der Jurist in seiner Beschwerde, die der Redaktion vorliegt. Gleiches gelte für die Expertenmeinung, dach der es gar nicht wichtig sei, ob der Wahn einen Realitätsbezug habe oder nicht. Diese Haltung hatte in der Vergangenheit auch das bayerische Justizministerium eingenommen. "Das ist schlicht falsch".
Entsprächen Vorstellungen der Realität, so Kleine-Cosack, könne gerade nicht von einem Wahn gesprochen werden. "Von Staatsseite wurde dies bezeichnernderweise nie geprüft". Die Staatsanwaltschaft habe dies sogar mehrfach ausdrücklich verweigert. Mittlerweile liegen etliche Stellungnahmen vor, nicht zuletzt von der HyopVereinsbank selbst, welche die Vorwürfe von Ferdl G. stützen (...). Landgericht und Oberlandesgericht hätten, so der Anwalt, nicht erkannt, dass sein Mandant allein für die Verantwortlichen der Bank und deren Schwarzgeldkunden "gefährlich" war, nicht aber für andere Personen. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt könne dies nicht rechtfertigen.
Unverhältnismäßig sei die Unterbringung, weil Ferdl G. "bis zu seinem Fehlverhalten ein tadelloses Leben geführt hat". Die Körperverletzung der Ehefrau vor fast zwölf Jahren wurde damals mit einem Strafbefehl von tausend Euro geahndet. Nur weil Ferdl G. die Summe mit der Begrüdung nicht bezahlt hatte, er sei unschuldig, kam es überhaupt zu einer Verhandlung.
Die Beschädigung von Autos rechtfertige "erst recht nicht die weitere Unterbringung", argumentiert der Anwalt. Die Taten stünden in keinem Verhältnis zu dem damit verbunden "lebensvernichtenden Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person", heißt es in der Beschwerde. Verfassungskonform hätte dem 55-jährigen die Möglichkeit gegeben werden müssen, sich unter Auflagen in Freiheit zu bewähren.
Die Beschwerde wird nun vom Verfassungsgericht geprüft. Eine Entscheidung darüber wird dann (...) von einer der sechs Kammern oder einem der beiden Senate getroffen. Wann das sein wird, ist völlig offen.
Wolfgang Träg, Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte (...) unserer Zeitung, dass seine Behörde am Mittwoch einen Brief an die Bank abgeschckt hat. Darin werde "zeitnah" um die Beantwortung einer Reihe von Fragen gebeten. (...)
Anlass für die Aktivitäten ist, so der Sprecher, eine Stellungnahme der Zentrale der HypoVereinsbank in München gegenüber den Nürnberger Nachrichten vor fünf Wochen (...) Darin hieß es "diverse Schreiben" von Ferdl G. (Name geändert) hätten schon damals zu internen Untersuchungen geführt. Dabei habe man festgestellt, dass sich Mitarbeiter im Zusammenhang mit Schweizer Bankgeschäften "weisungswidrig" verhalten haben.
Die Verantwortlichen der Bank haben daraufhin bei mehreren Mitarbeitern "persönliche Konsequenzen" gezogen. Auch die Frau von Ferdl G. war "Mitarbeiterin unf für die Betreuung von Privatkunden zuständig" Ob sie an umstrittenen Machenschaften beteiligt war, lässt die Bank in ihrer Erklärung offen. Der 55-jährige Ingenieur aus Nürnberg will mitbekommen haben, wie seine Frau über Jahre Schwarzgeld in Millionenhöhe für Bankkunden mit der Absicht in die Schweiz brachte, Steuern zu hinterziehen. Als sie sich von ihm, ihrem damaligen Mann, nicht von ihrem Tun habe abbringen lassen, zeigt er die Hypo-Vereinsbank bei der Staatsanwaltschaft an. Er nannte dabei eine Reihe von Details und führte etliche Namen auf.
Die Nürnberger Anklagebehörde sah – anders als die Bank selbst – damals nicht einmal einen "Prüfungsansatz", der Ermittlungen rechtfertigen könnte. Unter den neuen Gegebenheiten sieht die Staatsanwaltschaft das jetzt anders.
In der Psychiatrie landete Ferdl G. vor fast sechs Jahren, weil ihn seine damalige Frau in dem Streit wegen Körperverletzung angezeigt hatte und ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen lassen wollte, was auch geschah. Erst im vergangenen Sommer hatte ein gemeinsamer Bekannter des früheren Ehepaares G. erklärt, auch ihm habe die Frau angeboten, eine Summe ab 100.000 € in die Schweiz zu bringen und ihn eindringlich gebeten auf ihren Mann, Ferdl G., einzuwirken. "Wenn Ferdl mich und meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe gute Beziehungen", soll sie dem Bekannten, so dessen Beteuerung, unmissverständlich angekündigt haben.
(...) Auf Antrag der Freien Wähler (FW) und der SPD beschäftigte sich gestern das Landtagsplenum mit der Angelegenheit. Die FW-Fraktion sieht einen "handfesten Justizskandal" heraufziehen.
Justizministerin Beate Merk (CSU) hat im Maximilianeum jede Spekulation entschieden zurückgewiesen, Ferdl G. könnte zu unrecht eingesperrt sein. "In einem Rechsstaat wird keiner willkürlich untergebracht, weil er Strafanzeige erstattet", sagte sie. Die Ministerin verwies auf die bisherigen Gerichtsurteile durch alle Instanzen und schilderte ausführlich die Taten von Ferdl G. gegenüber seiner Frau, wegen der er am Ende zwangsweise in der Psychiatrie landete.
Der Landtag stimmt aber fraktonsübergreifend dem Antrag zu, den Fall Ferdl G. im Rechtsausschuss des Parlaments zu behandeln. Dort soll die Staatsregierung über die Hintergründe berichten, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit den Strafanzeigen des heute 55-jährigen umgegangen ist. Das Thema Einweisung in eine forensische Abteilung könne dabei nicht völlig ausgespart werden, hieß es bei Abgeordneten.
Es ist gut, dass (...) der Landtag versucht, Licht in den lang vor sich hin schwelenden Fall des Ferdl G. zu bringen. Zu unerträglich ist der immer wieder auftauchende Verdacht, die Justiz habe bei gravierenden Steuerhinterziehungen nicht scharf genug hingesehen … ganz abgesehen von dem Schicksal eines Menschen, der als psychisch kranker Krimineller eingesperrt ist. Natürlich ist die Unterbringung von Ferdl G. in der Psychiatrie ein Verfahren, das getrennt von seiner vorausgegangenen Anzeige wegen Steuerhinterziehung gelaufen ist. Kern aller Gutachten und Gerichtsentscheidungen aber ist der Befund, Ferdl G. unterliege dem krankhaften und allgemeingefährlichen Wahn, Opfer des Bankensystems zu sein. Nur hat bisher niemand geprüft, was an seinen Vorwürfen dran ist. Der Mann lässt manchmal einen schwierigen Charakter erkennen. Sollte sich aber herausstellen, dass er bezüglich der Bank-Geschäfte keineswegs einem Wahn unterliegt, dann muss wohl auch die andere Seite der Medaille neu betrachtet werden. Denn dann läge die Vermutung nahe, dass das Umfeld von Ferdl G. das allergrößte Interesse gehabt hat, seine Aktivitäten (...) zu unterbinden.
Michael Kasperowitsch
2011-12-15 Nürnberger Zeitung: "Fall Mollath beschäftigt nun den Landtag"
(...) "Diverse Schreiben" von Ferdl G. "hatten damals zu einer internen Untersuchung geführt", erklärt ein Sprecher der HypoVereinsbank-UniCredit Group in München auf Anfrage der Nürnberger Nachrichten. Es sei dabei festgestellt worden, dass sich Mitarbeiter in der Vergangenheit "im Zusammenhang mit Schweizer Bankgeschäften, unter anderem mit der AKB-Bank, einer Tochter der damaligen Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG, weisungswidrig verhalten haben". Dies habe seinerzeit zu personellen Konsequenzen geführt. Mehrere Mitarbeiter seien entlassen worden, ergänzte der Sprecher auf Nachfrage.
(...) Er bestätigte in seiner Stellungnahme, dass auch die damalige Frau von G. "Mitarbeiterin unserer Bank und für die Betreuung von Privatkunden zuständig war" (...)
Der Nürnberger hatte seinerzeit behauptet, er habe seine Frau von Krummen Geschäften abbringen wollen. Schließlich erstattete der Mann im Jahr 2003 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. (...)
In dem mehrseitigen Schreiben, das der Redaktion vorliegt, listet er eine lange Reihe mit Namen von Kunden und Verantwortlichen der Bank auf, die seiner Kenntniss nach angeblich in die illegalen Aktivitäten verwickelt waren.
Die Reaktion der Nürnberger Justizbehörde darauf fiel überraschend aus. In Steuerverfahren wird selbst anonymen Hinweisen meist nachgegangen, und owohl G. Ross und Reiter nannte, stellte die zuständige Staatsanwältin das Verfahren dreieinhalb Monate nach Eingang der Anzeige ein. Sie sah nicht einmal einen "Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde". Die knappe Begründung: Der Anzeigenerstatter trage "nur pauschal den Verdacht vor, dass Schwarzgeld in großem Umfang in die Schweiz verbracht wird". Die Angaben seien "unkonkret". (...)
Allerdings gibt es für Nachfragen der zuständigen Nürnberger Staatsanwaltschaft und der beteiligten Gerichte bei G.s ehemaliger Frau und deren Kollegen, bei den genannten Bankkunden oder bei den damals verantwortlichen Managern der Nürnberger HBV oder in der Münchner Bankzentrale nach Recherchen unserer Zeitung keine Belege. Erst jetzt kam zutage, dass die Bank selbst die Vorwürfe von G. ernster nahm als die Justiz.
Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat jederzeit die Möglichkeit das Verfahren wieder aufzunehmen, wenn neue Gesichtspunkte auftauchen. Dafür gibt es nach Aukunft von Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Behörde, jedoch keinen Anlass. Der ehemalige Ministerialrat Wilhelm Schlötterer spricht in der Angelegenheit unterdessen von einem "menschenverachtenden politischen Justizskandal" bis hinauf zur amtierenden Ministerin Beate Merk (CSU).
(...) Gegenüber unserer Zeitung äußert Schlötterer jetzt den "dringenden Verdacht", dass Ferdl. G. durch ein "vorsätzlich falsches Urteil und ein vorsätzlich falsches Gutachten in die Psychiatrie weggesperrt wurde", um auf diese Weise "die Bank, ihre einflussreichen Kunden und andere Beteiligte" zu schützen. (...)
2011-10-07 Nürnberger Nachrichten (Michael Kasperowitsch) (der Artikel ist aus unbekannten Gründen nicht auf der Website der NN zu finden, deshalb dokumentieren wir ihn hier in Auszügen).
(...) Ein zermürbter, gebrochener Mann ist Ferdl G. nicht. So aufrecht stellt man sich niemanden vor, der fast zehn Jahre gescheiterte Anstrengungen hinter sich hat, um zu dem zu kommen, was er selbst zutiefst als Recht empfindet. 2006 landete er hinter Gittern, dort, wo kriminelle Kranke eingesperrt sind. Aussicht auf Entlassung hat er in absehbarer Zeit nicht. Aber G. strahlt Stärke aus, als er den kahlen Besucherraum der Station FP 6 betritt, der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth.
In allen Details und mit exakten Datumsangaben, die er im Kopf hat, beschreibt er seinen langen Weg, der ihn hierher führte, er würde sagen, auf den er verschleppt wurde. Selbst den leisesten Anflug von Zweifel an seiner Schilderung entkräftet er mit noch tiefer gehenden Erläuterungen. (...) Gelegentlich verspürt man bei G. den Hang, seine moralische Haltung überzustrapazieren. Diese Eigenart hat es ihm in der Vergangenheit sicher nicht leicht gemacht, Fakten in aller Nüchternheit darzustellen. Seine seitenlangen Anzeigen bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft und bei Gerichten vor rund acht Jahren hat er mit Appellen, Hinweisen, Aufforderungen, Zitaten und moralischen Verurteilungen garniert. Andererseits macht der gelernte Ingenieur aber auch sehr genaue Angaben über die seiner Ansicht nach schmutzigen Aktivitäten einer großen Bank in Nürnberg. Er nennt reihenweise Namen und Adressen von Mitarbeitern sowie Kunden, die über jene Bank Schwarzgeld illegal an den deutschen Steuerbehörden vorbei in der Schweiz versteckt haben sollen. G. beschreibt diese Vorgänge und gibt sogar an, selbst bei Kurierfahrten in das Nachbarland dabeigewesen zu sein. Zusätzlich hat er in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Nürnberg 106 Seiten Beweismaterial übergeben, das er für brisant hält.
Völlig aus der Luft gegriffen und abwegig ist dieses eidgenössische Steuerhinterziehungsmodell bekanntlich nicht. (...) Und Ferdl G. hat sein Material auch nicht von grünen Marsmännchen empfangen, wie die Gerichtsentscheidungen über seinen angeblichen Geisteszustand nahelegen könnten. Er hat es von seiner früheren Frau. Die war zu jener Zeit selbst bei der Bank beschäftigt und betreute Privatkunden. Nach den Schilderungen ihres Ex-Mannes gegenüber der Justiz war sie an den finanziellen Machenschaften in großem Umfang beteiligt. Das Paar ist längst geschieden. Es hatte sich auch im Streit über diese krummen Geschäfte entzweit, wie Gerichtsprotokolle belegen.
Die Reaktion der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf G.s konkret belegte Vorwürfe fällt äußerst schmallippig aus. "Ihrer Strafanzeige habe ich keine Folge gegeben", schreibt eine Staatsanwältin. Der Anzeige seien "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" zu entnehmen. Der Verdacht werde nur "pauschal" vorgetragen, die Angaben seien "unkonkret". Nicht einmal einen "Prüfungsansatz" für Ermittlungen erkennt die Vertreterin der Justiz seinerzeit. Für Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft, hat sich bis heute nichts an dieser Einschätzung geändert. Dabei gab es schon weit geringere Anlässe für Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden. Soll in diesem Fall verhindert werden, dass der Deckel über einem ausgewachsenen Finanzskandal gehoben wird?
Wesentlich aktiver wird die Nürnberger Justiz, als Ferdl G. von seiner damaligen Frau mitten in dem Bankstreit wegen Körperverletzung und anderer Taten angezeigt wird. Er habe sie geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Gleichzeitig bringt sie wie beiläufig "Bewusstseinsstörungen" ihres Mannes ins Spiel, die sie schon über längere Zeit beobachtet haben will. Unterstützung holt sie sich von einer Ärztin. Diese attestiert allein nach den Angaben von G.s Frau, der Mann leide "mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychischen Erkrankung". Er soll auf seinen Geisteszustand überprüft werden. Und das Amtsgericht ordnet tatsächlich ein psychiatrisches Gutachten des Angeklagten an.
Als dieser sich weigert, den Strafbefehl über 1000 Euro für die Gewalttaten — die er heftig bestreitet — gegen seine Frau zu bezahlen und der Vorladung eines Arztes zu folgen, wird er zwangsweise vorgeführt. Ein medizinisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Ferdl G. "in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem entwickelt hat". Auch seine Angaben zu den Schwarzgeldverschiebungen entsprängen einer wahnhaft psychischen Störung. Vom Landgericht wird er deshalb im August 2006 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Geisteskrankheit vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Damit beginnt das Martyrium für den damals 50-Jährigen erst richtig. Das Gericht ordnet nämlich gleichzeitig wegen Gemeingefährlichkeit seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dort sitzt Ferdl G. seither. Erst in diesem Sommer haben das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg diese Entscheidung wieder bestätigt. Bei dem Verurteilten liege immer noch eine wahnhafte Störung vor, weil er rigide an seinen Verschwörungstheorien festhalte. Erneute Straftaten seien bei Freilassung nicht ausgeschlossen. Das hat der bestellte Sachverständige in seinem Gutachten festgehalten. Hans-Berndt Ziegler aus Marburg, der Anwalt G.s, bereitet nun den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor. Sein Mandant könne keine Krankheitseinsicht zeigen und müsse auch nicht therapiert werden, weil gar keine Krankheit vorliege. Um das zu untermauern, zitiert er aus einem ausführlichen Gutachten von Dr. Friedrich Weinberger aus Garmisch-Partenkirchen, welches die Justiz als ungeeignete Privatmeinung wertete. Ein Obergutachten, so das Gericht, sei in diesem Fall überflüssig.
Weinberger, Träger des Bundesverdienstkreuzes und Vorsitzender der angesehenen Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie, fällt in seiner Expertise ein vernichtendes Urteil über die Arbeit seiner Kollegen in diesem Fall. Die Diagnose sei "aus Fahrlässigkeit oder Absicht" falsch gestellt worden. Er spricht von einer "groben Falschbegutachtung", die wissenschaftlichen und ethischen Anforderungen "in keiner Weise" genüge, und von einer "Irreführung des Gerichts". Vor allem sei der Realitätsgehalt der Angaben G.s nie geprüft worden. Er müsse "unverzüglich" freikommen.
Anfang September meldete sich obendrein ein langjähriger Freund des Nürnberger Ehepaars bei Anwalt Ziegler. (...) Erst im vergangenen Jahr erfuhr er von der dramatischen Entwicklung. Den Beziehungsstreit 2002 zwischen dem Paar hatte er natürlich mitbekommen. Er versuchte damals sogar zu vermitteln. Die Frau habe auch ihm, dem Freund, damals angeboten, Geld in der Schweiz anzulegen. Sie fahre ohnehin öfter mit Kundengeldern in das helvetische Steuerparadies. Dann habe sie sich erneut gemeldet, mit der Bitte, er möge doch auf ihren Mann einwirken. Sie habe, so versichert der Zahnarzt, dabei unmissverständlich klargemacht, um was es geht: "Wenn Ferdl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie." Später, so der Zahnarzt, habe sie noch angeboten: "Wenn Ferdl die Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes Wort." Ferdl G. besitzt heute nichts mehr.