Psychiatrie als Problemfeld
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Organisierte Kriminalität / Psychiatriemissbrauch:
(...) Dagegen hat die Staatsanwaltschaft nunmehr eine psychiatrische Begutachtung der Angeklagten, Sandra B. beantragt. Diese, so die Staatsanwaltschaft, habe ihr Verhältnis zur Polizei als "unbelastet" bezeichnet, jedoch hätte sie im Alter von 12 Jahren ein traumatisches Erlebnis gehabt, welches mit einem Polizeieinsatz im Zusammenhang steht. Den Einsatz hätte die 12jährge Sandra als extrem belastend erlebt und es sei ein schwerer seelischer Schockzustand diagnostiziert worden. Daher wird nunmehr davon ausgegangen, dass bei Sandra eine posttraumatische Störung vorliegt, die sie Fantasie und Wirklichkeit vermischen lässt. Auch die "'Überdetaillierung' ihrer Schilderungen gebe Anlass zur Skepsis, da es unmöglich sei, dass solch massenhafte Details auf eigener Wahrnehmung beruhen würden". Dies sei selbst bei einem überdurchschnittlich guten Gedächtnis nicht der Fall. Der Ehemann der Angeklagten, der die gleichen Aussagen tätigte, soll bisher nicht psychiatrisch begutachtet werden.
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