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Chronologie

Die folgende Auflistung schildert, wie Gustl Mollath
auf bemerkenswerte Weise in Bayerische Psychiatrieeinrichtungen gelangte.
Wir bedanken uns an dieser Stelle auch im Namen von Gustl Mollath bei denjenigen Menschen, die ihrem Gewissen gefolgt sind und in dem Verfahren nach Recht und Gesetz gehandelt haben.
Die Aufstellung erfolgt gemäß der Aktenlage, bzw. den von ihm gemachten Angaben.
Die wörtlichen Zitate sind mit wenigen Ausnahmen* den Originalbelegen (siehe Faksimile-PDFs) entnommen. Da uns die Akten nur zum Teil bekannt sind, erhebt diese Chronologie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend erneuert.
Letzte Aktualisierung: 2012-05-10 (die betreffenden Stellen sind hellgrau unterlegt)
  1. 1956 Gustl Ferdinand Mollath in Nürnberg geboren, besucht die Rudolf-Steiner-Schule in Nürnberg und Herne. 1976 zweitbestes Fachabitur. Anschließend Studium Maschinenbau.
  2. 1991 er heiratet Petra Mollath, geb. Müller.
  3. 1983 – 2000 Gustl Mollath beschäftigt sich als Selbstständiger mit dem Tuning von Sportwagen (vorher war er bei der Firma MAN im Bereich Controlling tätig).
  4. seit 1990 Petra Mollath ist bzw. war Angestellte bei der HypoVereinsbank in Nürnberg in der Anlage- und Vermögensberatung.
  5. Gustl Mollath stellt bei der HypoVereinsbank Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebungen zu Tochterbanken in der Schweiz und Insidergeschäfte fest, in die seine Frau verwickelt ist.
  6. 2001 Er ermahnt sowohl sie, wie auch die Banker in Deutschland und in der Schweiz ca. ein Jahr lang, diese illegalen Praktiken einzustellen. Ohne Erfolg.
  7. Seine Frau Petra, die hinter dem Rücken ihres Arbeitgebers HBV auch eigene Vermögensanlagegeschäfte betreibt, setzt ihn vehement unter Druck, damit er zu den illegalen Geschäften schweigt.
  8. 2001-08-12 Petra Mollath behauptet für diesen Tag ihr Ehemann hätte sie geschlagen, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt (das ärztliche Attest hierfür wird erst weit später, 2002-06-03, erstellt). Im Urteil von 2006-08-08 ist auf S. 3 von einem Tatzeitpunkt von 2004 (!) die Rede: "Der Angeklagte schlug am 12.08.2004 seine Ehefrau (...) " (von diesem falschen Zeitpunkt im Urteil ausgehend wirkt der Zeitraum zwischen diesen angeblichen Taten und der Verwahrung in der Psychiatrie im Februar 2005 wegen "Gemeingefährlichkeit" relativ kurz, de facto gibt es jedoch keinen Tatvorwurf Körperverletzung seit 2001 mehr).
  9. 2002-05 Auszug der Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung.
  10. 2002-05-31 Vorgeworfene Tat seitens der Ehefrau Mollath: sie sei eineinhalb Stunden in der Wohnung vom Ehemann festgehalten worden.
  11. 2002-06-03 Die Ärztin Dr. Madeleine Reichel erstellt ein ärztliches Attest für Petra Mollath für die angeblichen Vorfälle von 2001-08-12, also knapp zehn Monate später!
  12. 2002-11-23 Gustl Mollath wird vorgeworfen, Briefe seiner Ehefrau gestohlen zu haben.
  13. 2002-08 Herr Mollath beugt sich nicht und wendet sich letztlich hilfesuchend mehrmals an die Geschäftsleitung der Credit Suisse Group und der HypoVereinsbank; u. a. an den damaligen Vorstandsvorsitzenden Dieter Rampl:
    "... Seit Jahren belasten mich diese Geschäfte, seelisch und dadurch auch körperlich. Über die vielen rechtlichen Probleme gar nicht zu reden. Mir ist seit Jahren nicht möglich, meine Frau zu einem Ausstieg bzw. zu einem durchweg legalen Handeln in diesen und anderen Dingen zu bewegen. Da meine umfangreichen Versuche erfolglos sind, muss ich Sie um Hilfe und Rat bitten. Wie kann ich erreichen, ohne Konsequenzen für Sie oder sonst jemanden, meine Frau auf den Boden der Legalität (...) zurück zu führen? ..."
    Herr Rampl antwortet nicht. Wie sich später herausstellt, mussten Frau Mollath und andere Beteiligte die HVB Group verlassen.
    [siehe Auszüge aus dem Zeitungsartikel: Die Bank selbst nahm die schweren Vorwürfe ernster als die Justiz] und hier:
    Briefwechsel 2002 [PDF-Datei]
  14. 2002-11-23 Gustl Mollath besucht den Bruder von seiner Frau und bittet ihn, seine Schwester Petra von der Aufgabe der illegalen Geldgeschäfte zu überzeugen. Daraufhin beschimpft dieser Gustl Mollath und schlägt ihn. Er ist mehrere Tage krankgeschrieben und lässt die Verletzungen ärztlich attestieren. Daraufhin erstattet Gustl Mollath Anzeige gegen den Bruder von Petra Mollath wegen Körperverletzung.
  15. Gustl Mollaths Frau erklärt telefonisch: "Wir machen Dich fertig."
    (* Diese Aussage wurde bestätigt durch eine Eidesstattliche Erklärung von Dr. Braun)
  16. 2002-11 Anzeige seiner Frau gegen ihn wegen Körperverletzung, und zwar über ein Jahr nach der angeblichen Tat von 2001-08-12. Herr Mollath erklärt, dass er seine Frau nicht tätlich angegriffen hat.
  17. Es stellt sich ferner heraus, dass Frau Mollath schon länger ein Verhältnis mit einem Manager der Immobiliensparte der HVB Group hatte, die dann zur HRE ausgegliedert wurde.
  18. Martin Maske und Frau Mollath behaupten dann, Herr Mollath besäße Schusswaffen.
  19. 2003-02-19 Obwohl Herr Mollath nicht vorbestraft ist, führen zwölf Polizeibeamte eine Razzia in Herrn Mollaths Haus durch und verwüsten es, ohne irgendetwas zu finden. (Herr Mollath hat noch nie Waffen besessen und ist aktiv in der Friedensbewegung gewesen, in der er sich immer gegen Gewalt eingesetzt hat.)
    Dokumente zur Hausdurchsuchung [PDF-Datei]
  20. 2003-05-23 Dieser Manager - Martin Maske - versucht nun mit Frau Mollath und einem befreundeten Rechtsanwalt Dr. Woertge in das Haus von Gustl Mollath zu gelangen, um mögliche Beweise zu den Schwarzgeldverschiebugen verschwinden zu lassen.
  21. 2003-06-11 Strafanzeige von Gustl Mollath gegen alle Beteiligte wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeldtransfers und Insidergeschäften an das Amtsgericht Nürnberg (siehe die ähnlich lautende Anzeige an den Generalstaatsanwalt Neuman).
  22. 2003-09-23 Fax des Anwaltsbüros der Ehefrau an das Amtsgericht mit einer Stellungnahme von Fachärztin Dr. Krach (Klinikum am Europakanal, Erlangen) der Ehemann leide "mit großer Wahrscheinlichkeit" an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung, zusätzliche nervenärztliche Abklärung sei anzustreben. [Ferndiagnose, siehe auch: Artikel der Süddeutschen Zeitung zum Fall Herrmann]
  23. 2003-09-23 (!) Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Gustl Mollath.
  24. 2003-09-25 Hauptverhandlung Amtsgericht Nürnberg wegen Körperverletzung: "... übergab der Angeklagte in einem Schnellhefter zusammengefasst e Schriftsätze zu seiner Verteidigung, die in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen." [zitiert aus Urteil von 2006-08-08] Das Gericht beschließt die Einstellung des Verfahrens (!) und beauftragt den Sachverständigen Thomas Lippert mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens, ob beim Angeklagten am 12.8.01 bzw. 31.5.02 die medizinischen Voraussetzungen des §§ 21,20 StGB vorgelegen haben. Gustl Mollath legt noch am gleichen Tag Beschwerde gegen dieses Urteil ein.
  25. 2003-10-29 Das Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft diese Beschwerde als unzulässig.
  26. 2003-12-03 Als Pflichtverteidiger für Gustl Mollath wird Thomas Dolmany bestimmt.
  27. Danach erfolgt eine Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg/Fürth.
    (Fehlende wichtige Zeugen, mangelhafte Gerichtsprotokollführung, u.a.). Die Thematik der HVB wird nicht behandelt.
  28. 2003-12-09 Gustl Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth. In der Anzeige benennt er konkret die ihm bekannten Vorgänge der Steuerhinterziehung, Schwarzgeldschiebereien und Insidergeschäfte im Umfeld der HVB und der Tätigkeit seiner Frau dort. (Aktenzeichen: 509 Js 182/04)
    Er unterfüttert die Anzeige mit detaillierten Angaben über die Vorgänge und einer langen Liste der Beteiligten. (siehe die ähnlich lautende Anzeige an den Generalstaatsanwalt Neuman)
  29. 2004 Scheidung des Ehepaars Mollath
  30. 2004-01-26 Der Sachverständige Thomas Lippert teilt dem Gericht schriftlich mit, dass Gustl Mollath nicht zur Begutachtung erschienen sei, "eine Begutachtung sei damit wohl nur im Rahmen einer polizeilichen Vorführung möglich".
  31. 2004-02-19 Die Anzeige von Gustl Mollath von 2003-12-09 wird eingestellt mit der Begründung, es lägen keine "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" vor, es gäbe nur einen "pauschalen Verdacht", die Angaben seien "unkonkret" und ergäben "keinen Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde". (siehe Ablehnung der Anzeige [PDF-Datei])
    (siehe auch die Stellungnahme [Video] von Dr. Schlötterer, CSU-Mitglied und ehemaliger hoher Finanzbeamter in Bayern)
  32. Deswegen ergeht eine weitere Strafanzeige von Gustl Ferdinand Mollath gegen die Staatsanwältinnen Frau Dr. Verena Fili und Frau Stengel von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Strafvereitelung im Amt nach § 258 a StGB. Auch diese Anzeige wird abgelehnt.
  33. 2004-04-22 erneute Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg-Fürth wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung an seiner Ehefrau: Gustl Mollath stellt Antrag auf Entbindung seines Pflichtverteidigers, der Antrag wird abgelehnt. Der Sachverständige Thomas Lippert gibt an: Beim Angeklagten liege eine gravierende psychische Erkrankung vor, vermutlich Psychose. Die Prognose sei ungünstig, weil dem Angeklagten "keinerlei Krankheitseinsicht" vorläge. Gefahr, dass Unbeteiligte Opfer werden könnten bestehe, nur eine stationäre Behandlung könne weitere Erkenntnisse bringen. Das Gericht beschließt die Unterbringung gem. § 81 StPO in das Klinikum am Europakanal und gibt ein medizinisches Gutachten bei Dr. med. Wörthmüller, dem Leiter der forensischen Abteilung in Auftrag.
    Beschluss zur Gutachtenerstellung [PDF-Datei]
    Vollzug der Einweisung durch Kripo Nürnberg [PDF-Datei]
  34. 2004-04-22 Gustl Mollath schreibt an Ministerpräsident Stoiber und informiert ihn über die Schwarzgeldtransfers und Steuerhinterziehungen.
  35. 2004-05-13 Die Staatsanwaltschaft übersendet Aktenauszüge an das Bayerische Justizministerium.
  36. 2004-05-26 Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen das Urteil von 2004-04-22 wird verworfen.
  37. 2004-06-30 Verbringung in das Bezirkskrankenhaus (BKH) am Europakanal, Erlangen.
  38. 2004-07-01 Während der Verwahrung in der Erlanger Forensik erklärt sich Dr. Wörthmüller (wegen Freundschaft mit Bernhard Roggenhofer, früher Kunde von Petra Mollath und der HypoVereinsbank) für befangen.
    Die Befangenheit hindert aber das Gericht nicht daran, den von Dr. Wörthmüller vorgeschlagenen Dr. Leipziger vom BKH Bayreuth als (Ersatz-) Gutachter zu berufen. Befangenheitserklärung Dr. med Wörthmüller [PDF-Datei]
  39. 2004-07-06 Rechtsanwalt (RA) Ophoff wird Wahlverteidiger von Gustl Mollath.
  40. 2004-07-07 Bitte der Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit Richter Eberl um Entlassung. Die Verwahrung in der Erlanger Forensik wird wegen Befangenheit von Dr. Wörthmüller per Gerichtsbeschluss aufgehoben, ebenfalls der Auftrag zur Gutachtenerstellung, Gustl Mollath kommt frei.
  41. 2004-07-14 Das Amtsgericht Nürnberg beauftragt Dr. Leipziger vom BKH Bayreuth mit einem Gutachten über Gustl Mollath.
  42. 2004-09-16 Das Amtsgericht Nürnberg ordnet die Verbringung von Gustl Mollath für fünf Wochen in das BKH Bayreuth an, mit der Vorgabe der Entlassung sobald der Untersuchungszweck erfüllt sei.
  43. 2004-10-08 Die Beschwerde von Gustl Mollath und RA Ophoff gegen diese Anordnung wird verworfen.
  44. 2004-12-31 – 2005-02-01 Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen Gustl Mollath wegen Reifenstecherei in meheren Fällen bzw. dem Zerkratzen einer Autoscheibe. Sachschaden insgesamt 6.870 € (die Geschädigten stehen alle mehr oder weniger in Verbindung mit dem Fall Mollath). Als Beweis gilt dem Gericht die Vermutung der Kriminalpolizei, dass der Täter nach "Art und Weise der Beschädigungen (...) etwas von der Bauweise von Reifen verstand" (Gustl Mollath gilt dem Gericht als Reifenfachmann) und eine Videoaufzeichnung einer der Taten, die der Ehefrau Petra Mollath gezeigt wurden: "Anhand der getragenen Kleidung hielt sie es für möglich, dass die aufgezeichnete Person ihr früherer Mann sein könnte (...) Bei der (...) Hausdurchsuchung am 04.02.2004 wurden eine Jacke und eine Mütze gefunden, die der Kleidung des Täters bei der Tatausführung vom 01.02. stark ähneln". Dies wertet das Gericht im Urteil von 2006-08-08 zwar als "nicht eindeutigen Beweis für die Täterschaft", die dennoch auf diese Täterschaft hinweisen würden. Die Luft in den zerstochenen Reifen entwich nur langsam, "weshalb gefährliche Situationen im Straßenverkehr entstanden".[zitiert aus Urteil von 2006-08-08 ]
  45. 2005-02-14 – 2005-03-21 Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Bayreuth gem. § 81 StPO, Begutachtung durch Dr. Leipziger aufgrund des Beschlusses von 2004-09-16.
  46. 2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: "Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten"
  47. 2005-06-15 Der Pflichtverteidiger RA Dolmany beantragt Entbindung von der Verteidigung, sein Vertrauensverhältnis zu Gustl Mollath sei erschüttert.
  48. 2005-07-25 Gutachten Dr. Leipziger: "... der Angeklagte habe in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem entwickelt (...) müssen aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB als gegeben angesehen werden".
  49. 2005-07-28 Eingang des Gutachtens Dr. Leipziger bei "Gemeinsame Einlaufstelle OLG, LG, AG Nürnberg.
  50. 2005-08-04 Das Gericht gibt dem Antrag des Pflichtverteidigers Dolmany zur Entbindung statt und beantragt den Fall Mollath an das Landgericht Nürnberg-Fürth zu verweisen.
  51. 2005-12-29 Das Amtsgericht Nürnberg beschließt den Fall Mollath an das Landgericht Nürnberg-Fürth zu verweisen, wegen zu erwartender Unterbringung des Angeklagten.
  52. 2006-02-01 Das Landgericht Nürnberg-Fürth erlässt (sechs Monate nach der Gutachtenerstellung – bei einem angeblich gemeingefährlichem Mann) einen einstweiligen Unterbringungsbeschluss für ein psychiatrisches Krankenhaus: „Die einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. (...) Die dringenden Gründe für die einstweilige Unterbringung ergeben sich aus dem vorläufigen Gutachten des Sachverständigen Dr. Leipziger vom 25.07.2005. (...) Der Angeklagte ist auch für die Allgemeinheit gefährlich."
  53. 2006-02-27 Gustl Mollath bittet während der Montagsdemo vor der Lorenzkirche in Nürnberg anwesende Streifenbeamte ihn festzunehmen, (siehe Polizeiprotokoll). Wegen seiner schlechter Erfahrungen bei der Zwangseinweisung vom 2004-06-30 durch Erlenstegener Polizeibeamte, wollte er einer drohenden Festnahme durch diese Beamte zuvor kommen.
    Im Gerichtsurteil von 2006-08-08 ist allerdings im Widerspruch dazu von einer
    widerstandslose Verhaftung von Gustl Mollath in seinem Haus die Rede: "(...) Aufgrund dieses Beschlusses konnte der Angeklagte am 27.02.2006 in seinem Haus in der Volbehrstraße 4 festgenommen werden (...) Der Angeklagte konnte dann auch auf dem Dachboden in einem Zwischenboden, wo er sich vor der Polizei hinter einer Kiste versteckte, aufgefunden werden. (...) "
  54. 2006-02-27 – 2006-03-02 Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Erlangen.
  55. 2006-03-02 – 2006-04-24 Unterbringung im BKH Bayreuth.
  56. 2006-03-17 Das Amtsgericht Bayreuth erlässt einen Unterbringungsbefehl an das BKH Bayreuth und Ersucht um Aufnahme von Gustl Mollath zum Vollzug der einstweiligen Unterbringung.
  57. 2006-03-17 Dr. Wörthmüller (der sich bereits für befangen erklärt hatte) schreibt an die Staatsanwaltschaft, dass Gustl Mollath 2006-02-23 nach Bayreuth verlegt worden sei.
  58. 2006-03-28 Rechtsanwalt Ophoff legt sein Mandat für Gustl Mollath nieder.
  59. 2006-03-31 Das Landgericht Nürnberg-Fürth beschließt bei einem Anhörungstermin: Der einstweilige Unterbringungsbefehl bleibt aufrechterhalten, da die Voraussetzungen fortbestehen. Stellungnahme vom BKH Bayreuth: keine Gespräche mit Gustl Mollath seien möglich, er lehne die Behandlung ab, dadurch sei eine Verfestigung der "Erkrankung" gegeben.
  60. 2006-04-05 Dr. Zappe (BKH Bayreuth) erstellt ein Gutachten zu Lasten von Gustl Mollath
  61. 2006-04-07 Das Amtsgericht Bayreuth beschließt eine einstweilige Anordnung einer Betreuung von Gustl Mollath durch die Betreuungsstelle der Stadt Straubing, befristet bis 2006-10-06.
  62. 2006-04-24 – 2009-05-14 Unterbringung im BKH Straubing, dann Verbringung ins BKH Bayreuth.
  63. 2006-08-08 Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg: Das spricht Gustl Mollath frei, unterstellt ihm jedoch eine Allgemeingefährlichkeit und ordnet eine entsprechende Sicherungsverwahrung in geschlossenen forensischen Abteilungen an.
    Aus der Urteilsbegründung: "Die Feststellungen zum Verlauf der Ehe des Angeklagten, die Schilderungen seines eigenartigen Verhaltens und seiner sich immer weiter steigernden Aggressivität beruhen (...) auf der Aussage seiner geschiedenen Ehefrau, an deren Glaubwürdigkeit die Kammer keinen Zweifel hat". Die Indizien und vagen Aussagen der Beteiligten, die die Sachbeschädigung betreffen, reichen dem Gericht als "kein eindeutiger Beweis" aus, um Gustl Mollath der Taten zu bezichtigen, um damit seine Gemeingefährlichkeit zu untermauern.
    Der Gutachter, Dr. Leipziger stellt fest: "Die Handlungen des Angeklagten sind von der Erkrankung an einer wahnhaften psychischen Störung geprägt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu den Tatzeitpunkten die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgehoben und er daher gemäß §20 StGB schuldunfähig sei". Andererseits erklärt Dr. Leipziger, bei seinem Gespräch mit Gustl Mollath "sei der Angeklagte in psychischer Hinsicht orientiert wach, bewusstseinsklar und von ausgeglichener Stimmung gewesen. Formale Denkstörungen habe er nicht festgestellt. Das Denken sei allerdings von einer misstrauischen Grundhaltung geprägt gewesen. Hinsichtlich Gedächtnis, Merkfähigkeit und Konzentrationsvermögen hätten sich keine Auffälligkeiten ergeben. Der Angeklagte habe keine aggressive Verhaltensweisen gezeigt" Letztlich stellt der Gutachter eine "paranoide Wahnsymptomatik", auch käme eine "paranoide Schizophrenie" in Betracht. [Urteil von 2006-08-08 als PDF]
  64. 2007-04-03 Das BKH Bayreuth gibt eine Stellungnahme zum Antrag von Gustl Mollath auf sofortige Entlassung ab: Er habe eine "ausgeprägt wahnafte Störung".
  65. 2007-04-11 Eine Richterin vom Amtsgericht Straubing verfügt: Akten vom BKH werden nicht zurückgeschickt. Weitere Akten werden angefordert, Wiedervorlage spätestens drei Tage.
  66. 2007-05-14 Gustl Mollath bittet die Strafvollstreckungskammer um Beiordnung eines Rechtsanwalts seines Vertrauens und um Fristverlängerung.
  67. 2007-05-23 Die Richterin vom Amtsgericht Straubing antwortet ausführlich auf ein Schreiben von Gustl Mollath mit diversen Beschwerden. Sie verfügt die Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Nürnberg abzugeben und stellt einen Antrag auf Entlassung von Gustl Mollath unabhängig vom Anhörungstermin.
  68. 2007-09-21 Ein vom Amtsgericht Straubing beauftragtes Gutachten von Dr. Simmerl (Oberarzt am Bezirksklinikum Mainkofen), spricht sich gegen eine rechtliche Betreuung (früher: Vormundschaft / Entmündigung) von Gustl Mollath aus. Die zwangsweise rechtliche Betreuung wird daraufhin aufgehoben.
    Das Gutachten von Dr. Simmerl weist bezüglich Gustl Mollath folgende Kernpunkte auf:
    • psychomotorisch ruhig wirkend, im Affekt adäquat, lässt kritische Nachfragen zu
    • mit Sicherheit keine schizophrentypischen Wahnideen
    • keine Hinweise auf psychotische Erkrankung
    • keine Affektstörungen
    • keine formalen Denkstörungen
    • keine kognitive Beeinträchtigung
    • keine Hinweise auf Geschäftsuntüchtigkeit
    • keine Betreuungsbedürftigkeit
    • keine therapeutische Option im Maßregelvollzug
    • sinnvolle Verständigung problemlos möglich
    Dieses Gutachen wird in Folge (abgesehen von der Aufhebung der rechtlichen Betreuung) seitens der Justiz bis hinauf zu Staatsministerin Dr. Merk (siehe Rede im Bayerischen Landtag) sträflich ingnoriert, wenn nicht bewusst ausgeblendet (siehe Schreiben von E. Braun an Staatsministerin Dr. Merk [PDF-Datei]).
  69. 2008-06-27 Ein Gutachten von Prof. Dr. Kröber wird (entgegen die von ihm postulierten Mindeststandards) nach Aktenlage (ohne Gespräch mit Gustl Mollath) erstellt, dieses bestätigt das Gutachten von Dr. Leipziger und stellt eine Gefährdung Dritter seitens Gustl Mollaths fest, falls keine weitere Behandlung erfolge.
  70. 2010-11 Ein Gutachten von Prof. Pfäfflin (Ulm) bestätigt das Gutachten von Dr. Leipziger mit der Zuschreibung von Wahnhaftigkeit, obwohl auch hier im Detail keinerlei Aggressivität seitens Gustl Mollath bezeugt wird: Mollath sei "nicht innerlich angespannt, aggressiv oder voller Wut und Haß". Er "beteilige sich mit großer Energie am Sport, zeige dort auch Teamgeist". Arztbesuche seien "problemlos verlaufen" man habe in der Lockerungskonferenz "keine von ihm ausgehende Allgemeingefährdung gesehen und keine Fluchtgefahr" (Zitate Prof. Pfäfflin aus der Stellungnahme von Dr. Weinberger unter Fachanalysen)
  71. 2011-03-28 Stellungnahme von Dr. Schlötterer mit dem Inhalt: Die Schwarzgeldgeschäfte seien durchaus wahrscheinlich, das Gutachten von Prof. Pfäfflin sei wegen falscher rechtlicher Argumentation unhaltbar, ebenso wie das Einweisungsgutachten von Dr. Leipziger.
  72. 2011-04-20 Das BKH Bayreuth gibt eine Stellungnahme ab: Es sei keine therapeutische Aufarbeitung mit Gustl Mollath möglich, es gebe keine Veränderung in seinem Krankheitsbild.
  73. 2011-04-30 Ein von Gustl Mollath und dem Unterstützerkreis beauftragter Gegengutachter, Dr. Weinberger, Garmisch-Partenkirchen, untersucht Gustl Mollath und kommt zu gegenteiligen Schlüssen, wird aber vom Gericht nicht anerkannt. (siehe Stellungnahme Dr. Weinberger)
  74. 2011-05-09 Anhörungstermin beim Landgericht Bayreuth: Prof. Pfäfflin bringt vor: Das "reale Geschehen" spiele bei Gustl Mollaths Fall "nur eine untergeordnete Rolle".
  75. 2011-06-07 Der Verteidiger von Gustl Mollath, RA Ziegler bezeichnet das Gutachten von Prof. Pfäfflin als widersprüchlich und moniert dass der Gegengutachter Dr. Weinberger nicht zum Anhörungstermin vom Gericht geladen wurde.
  76. 2011-06-09 Das Landgericht Bayreuth beschließt die weitere Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Bayreuth und lehnt ein Obergutachten eines weiteren Psychiaters ab.
  77. 2011-08-26 Das Oberlandesgericht weist die sofortige Beschwerde von Gustl Mollath zurück.
  78. 2011-10-07 Ein Artikel in den Nürnberger Nachrichten (NN) [Auszüge daraus unter Medienecho] zitiert einen Freund Gustl Mollaths, der Zeuge der Drohungen seitens der Ehefrau an ihren Mann war: "Wenn Ferdl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie." Später, so der Zeuge, habe sie noch angeboten: "Wenn Ferdl die Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes Wort.(*Zitat NN)
  79. 2011-11-11 Weitere journalistische Recherchen in einem zweiten Artikel der NN [Auszüge daraus unter Medienecho], die der betroffenen Bank eine (wenn auch unscharfe) Bestätigung der Vorwürfe von Gustl Mollath entlocken: Es sei festgestellt worden, dass sich Mitarbeiter in der Vergangenheit "im Zusammenhang mit Schweizer Bankgeschäften, unter anderem mit der AKB-Bank, einer Tochter der damaligen Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG, weisungswidrig verhalten haben"
    Damit gäbe es mehr als genügend Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft keinen Handlungsbedarf, es gäbe keinen "Prüfungsansatz, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde" Die Angaben seien "unkonkret". (* Zitate: NN)
  80. 2012-01-11 Ein Anwalt von Gustl Mollath, Dr. Kleine-Cosack aus Freiburg, reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dieses Dokument fasst die mannigfaltigen Verfahrensfehler, Ungereimtheiten und Falschgutachten im Fall Mollath zusammen.


 

 

 

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