gustl-for-help.de
In eigener Sache:
Die folgende Auflistung schildert, wie Gustl Mollath
auf bemerkenswerte Weise in Bayerische Psychiatrieeinrichtungen
gelangte.
Wir bedanken uns an dieser Stelle auch im Namen von Gustl Mollath bei
denjenigen Menschen, die ihrem Gewissen gefolgt sind und in dem
Verfahren nach Recht und Gesetz gehandelt haben.
Die Aufstellung erfolgt gemäß der Aktenlage, bzw. den von ihm
gemachten Angaben.
Die wörtlichen Zitate sind mit wenigen Ausnahmen*
den Originalbelegen (siehe Faksimile-PDFs) entnommen. Da uns die Akten
nur zum Teil bekannt sind, erhebt diese Chronologie keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und wird laufend erneuert.
Im Gegensatz zur Rubrik Aktuelles
(Neues aus der Anstalt) (wo auch Medienberichte, Kommentare
usw. einfließen) werden in der Chronologie überwiegend die juristisch
relevanten Ereignisse aufgeführt.
Letzte Aktualisierung: 2014-11-06:#234 + #235
Legende:
Klageschriften, Gerichtsverfahren,
Urteile und Beschlüsse
Psychiatrische
Gutachten und Stellungnahmen
Verwahrungszeiten in den geschlossenen
bayerischen Psychiatrien
Maßnahmen der
Verteidigung
- 1956 Gustl Ferdinand Mollath
in Nürnberg geboren, besucht die Rudolf-Steiner-Schule in Nürnberg und
Herne. 1976 zweitbestes Fachabitur.
Anschließend Studium Maschinenbau.
- 1991 er heiratet Petra Mollath.
- 1983 – 2000 Gustl Mollath
beschäftigt sich als Selbstständiger mit dem Tuning von Sportwagen
(vorher war er bei der Firma MAN im Bereich Controlling tätig).
- 1990 – 2002 Petra Mollath ist
Angestellte bei einer Großbank in Nürnberg in der Anlage- und
Vermögensberatung. Zu ihren Aufgaben gehört die Vermögensverwaltung und
die Kontakte zu den Tochterbanken der in der Schweiz. Sie beginnt in
den 90er-Jahren einen eigenen Kundenkreis aufzubauen und durch
Direktanlage in der Schweiz Kundengelder zu transferieren. Zum Beispiel
gibt sie am 19. 12. 2001 Anweisungen für Umbuchungen auf diverse Konten
im Gesamtwert von 115.000 DM. Diese werden über das häusliche Faxgerät
des Ehepaars Mollath getätigt. Außerdem bringt sie Bargeld der Kunden
persönlich über die Grenze. 1996 nimmt Gustl Mollath mit seiner Ehefrau
und weiteren Kollegen an einem Seminar über Geldanlagen in der Schweiz
teil. Die Bankmitarbeiter sollten die Kunden noch eingehender beraten
und auffordern Schwarzgeld für diese in die Schweiz bringen zu dürfen.
Anfangs begleitet Herr Mollath seine Frau manchmal bei diesen
Kurierfahrten.
- Für Gustl Mollath sind diese Geldverschiebungen in solchen
Größenordnungen von vielen 100 Millionen DM (aus ganz Deutschland) mit
seinem politischen Weltbild unvereinbar und er befürchtet außerdem
rechtliche Konsequenzen, sowohl für seine Frau, als auch für sich. Er
verbietet seiner Frau die Geldtransfers mit seinen Fahrzeugen zu
erledigen.
- 2000-03-14 Gustl Mollath gibt
in einem Brief
an Papst Johannes Paul II. seinen Kirchenaustritt bekannt.
Grund: die Haltung der Kirche (insbes. Lehmann und Ratzinger) zur
deutschen Beteiligung am Kosovo-Krieg.
- 2001 Er ermahnt sowohl sie,
wie auch die Banker in Deutschland und in der Schweiz ca. ein Jahr
lang, diese illegalen Praktiken einzustellen. Ohne Erfolg. Briefwechsel 2002
[PDF-Datei]
- Seine Frau Petra, die hinter dem Rücken ihres Arbeitgebers
HypoVereinsbank auch eigene Vermögensanlagegeschäfte betreibt, setzt
ihn vehement unter Druck, damit er zu den illegalen Geschäften schweigt.
- 2001-08-12 Tag der angeblichen
körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten Mollath.
Petra Mollath behauptet für diesen Tag ihr Ehemann hätte sie
geschlagen, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt (das
ärztliche Attest hierfür wird erst weit später, 2002-06-03, erstellt).
Im Urteil von 2006-08-08
ist auf S. 3 von einem Tatzeitpunkt von 2004 (!) die Rede: "Der
Angeklagte schlug am 12.08.2004 seine Ehefrau (...) " (von
diesem falschen Zeitpunkt im Urteil ausgehend wirkt der Zeitraum
zwischen diesen angeblichen Taten und der Verwahrung in der Psychiatrie
im Februar 2005 wegen "Gemeingefährlichkeit"
relativ kurz, de facto gibt es jedoch keinen Tatvorwurf
Körperverletzung seit 2001 mehr).
- 2001-08-14 Petra Mollath gibt
in der Arztpraxis Dr. Madleine Reichel an, mit der flachen Hand
geschlagen, gewürgt und gebissen worden zu sein, etc. Die Ärztin stellt
u. a. eine Wunde mit Abdruck von Ober- und Unterkiefer fest.
- 2002-05 Auszug der Ehefrau aus
der gemeinsamen Wohnung.
- 2002-05-31 Tag der
vorgeworfenen Freiheitsberaubung: Angeblich hält Gustl Mollath seine
Frau in der Ehewohnung für 1,5 Stunden fest, bis eine Freundin von
Petra Mollath (die als Sprechstundenhilfe bei Dr. Reichel [s. P.9]
arbeitet) nach Vereinbarung mit Petra Mollath nach 1,5 Stunden klingelt.
- 2002-05-31 Petra Mollath
erklärt Zahnarzt Edward Braun telefonisch: "Wenn Gustl mich
und meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute
Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der
ist doch irre. Den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann
hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie. Wenn Gustl seine Klappe hält,
kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes
Wort"
(Diese Aussage wurde durch eine
Eidesstattliche
Erklärung von Edward Braun bezeugt)
- 2002-06-03 Ein ärztliches
Attest, vorgeblich von der Ärztin Dr. Madeleine Reichel wird für Petra
Mollath erstellt, für die angeblichen Vorfälle von 2001-08-12 (also
knapp zehn Monate später!). Im Attest ist eine Schilderung des
Tathergangs enthalten, z. B. Schlagen mit der flachen Hand. Das Attest,
so stellt sich später heraus, wurde vom Sohn Dr. Reichels erstellt. [s. Telepolis:
Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme]
- 2002-08-08 Petra Mollath faxt
das ärztliche Attest von 2002-06-03 wegen der angeblichen
Körperverletzung am 2001-08-12 kommentarlos an Gustl Mollath. Gustl
Mollath deutet dies als eindeutigen Versuch ihn zu erpressen, um "die
Fortsetzung der Straftaten, in Zusammenhang mit den Schwarzgeldkonten,
zu ermöglichen."
- 2002-08-12 Herr Mollath beugt
sich nicht und wendet sich letztlich mehrmals an die Geschäftsleitung
der Credit Suisse Group und der HypoVereinsbank; u. a. an den damaligen
Vorstandsvorsitzenden Dieter Rampl (im Schreiben von 2002-11-27):
".. Seit Jahren belasten mich diese Geschäfte, seelisch und dadurch
auch körperlich. Über die vielen rechtlichen Probleme gar nicht zu
reden. Mir ist seit Jahren nicht möglich, meine Frau zu einem Ausstieg
bzw. zu einem durchweg legalen Handeln in diesen und anderen Dingen zu
bewegen. Da meine umfangreichen Versuche erfolglos sind, muss ich Sie
um Hilfe und Rat bitten. Wie kann ich erreichen, ohne Konsequenzen für
Sie oder sonst jemanden, meine Frau auf den Boden der Legalität (...)
zurück zu führen? .."
Herr Rampl antwortet nicht. Wie sich später
herausstellt, mussten Frau Mollath und andere Beteiligte die HVB Group
verlassen. 2003 veranlasst die HypoVereinsbank eine interne Revision
der Vorgänge um die Angaben von Gustl Mollath zu klären.
Dieser geheimgehaltene und erst im November 2012 ans Licht gekommene Revisionsbericht der HypoVereinsbank
bestätigt die Angaben Gustl Mollaths: "Alle nachprüfbaren
Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.".
[siehe
Auszüge aus dem Zeitungsartikel: Die Bank selbst nahm die schweren
Vorwürfe ernster als die Justiz] und hier:
Briefwechsel Gustl Mollaths mit den Banken 2002 [PDF-Datei]
- 2002-11-23 Gustl Mollath
besucht den Bruder seiner Frau und bittet ihn, seine Schwester Petra
von der Aufgabe der illegalen Geldgeschäfte zu überzeugen. Daraufhin
beschimpft dieser Gustl Mollath und schlägt ihn. Er ist mehrere Tage
krankgeschrieben und lässt die Verletzungen ärztlich attestieren.
Daraufhin erstattet Gustl Mollath Anzeige gegen den Bruder von Petra
Mollath wegen Körperverletzung. Gustl Mollath wird vorgeworfen, an
diesem Tag Briefe seiner Ehefrau aus dem Briefkasten des Schwagers
gestohlen zu haben.
- 2002-11 Anzeige seiner Frau
gegen Gustl Mollath wegen Briefdiebstahls von 2002-11-23 (nicht wegen
Körperverletzung, wie es im Urteil von 2006-08-08 steht).
- 2002-12-09 Gustl Mollath
schreibt an Direktor Rötzer (Leiter der Niederlassung
Privatkundengeschäft) dass er im persönlichen Gespräch am Freitag ihn
gebeten habe, Frau Mollath aufzufordern, die illegalen Schweizer
Geldgeschäfte zu beenden. Er fordert erneut auf das umgehend zu tun.
Ebenso möchte er eine Beendigung der hochspekulativen Geschäfte seiner
Frau bei der HypoVereinsbank und der Credit Suisse.
- 2003-01-02 Petra Mollath
meldet der Polizei in Nürnberg-Ost, dass ihr Ehemann über scharfe
Waffen ohne erforderliche Dokumente aus Erbschaft der Mutter verfüge.
- 2003-01-15 Polizeiliche
zeugenschaftliche Vernehmung in Nürnberg wegen der 2003-01-02
gemeldeten Waffendelikte: Petra Mollath zeigt die Geschehnisse von
2001-08-12 und 2002-05-31 an.
- 2003-02-19 Obwohl Herr Mollath
nicht vorbestraft ist, führen zwölf Polizeibeamte eine Razzia in Herrn
Mollaths Haus durch. Bei dieser Hausdurchsuchung (Beschluss vom
31.01.03) wird ein erlaubnisfreies Luftgewehr gefunden, welches im Haus
verbleibt.
Dokumente zur
Hausdurchsuchung [PDF-Datei]
- 2003-02-22 Gustl Mollath fragt
beim Gericht an, ob Mitarbeiter der HypoVereinsbank oder Credit Suisse
etwas mit der Durchsuchung zu tun hätten.
- 2003-03-17 Die
Hypo-Vereinsbank nimmt die Angaben von Gustl Mollath zu den
Schwarzgeldtransfers ernst und erstellt einen Revisionsbericht
der u.a. feststellt: "Alle nachprüfbaren Behauptungen
(von Gustl Mollath) haben sich als zutreffend
herausgestellt." Die Verantwortlichen der HypoVereinsbank
halten diesen Revisionsbericht
unter Verschluss, bis er 2012-11-13 von der Süddeutschen Zeitung und Report
Mainz veröffentlicht wird.
- 2003-03-19 Gustl Mollath
schreibt einen offenen
Brief an "Altbundespräsident Theodor Heuss" respektive Guido
Westerwelle und Wolfgang Gerhard. Diese offensichtliche
(pazifistisch motivierte) Satire diente der Denunziation Gustl Mollaths
als "irre" seitens der Justiz und der Politik.
- 2003-05-15 Petra Mollath sagt
vor dem Ermittlungsrichter in Berlin-Tiergarten u. a. über die
"Bisswunde" aus: sie "glaube nicht, dass es geblutet habe",
vor dem Würgen und Beißen sei sie bestimmt 20 mal mit den Fäusten
geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden, sie habe ihn
gepackt, "wo es wehtut".
- 2003-05-23
Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung von 2001-08-12 und
wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Körperverletzung von
2002-05-31: Gustl Mollath habe seine Frau mindestens 20 mal mit Fäusten
auf den gesamten Körper geschlagen und außerdem derart kräftig
gebissen, dass von der blutenden Bisswunde noch heute eine Narbe zu
sehen sei und gewürgt, dass sie bewusstlos gewesen sei.
- 2003-05-23 Petra Mollath
versucht gemeinsam mit dem befreundeten Rechtsanwalt Dr. Woertge und
einer weiteren Person (die GM als Möbelpacker deutet) in das Haus von
Gustl Mollath zu gelangen, um mögliche Beweise zu den
Schwarzgeldverschiebungen verschwinden zu lassen.
- Es stellt sich im Weiteren heraus, es sich bei dem
"Möbelpacker" [s.
P.26] um den Liebhaber von Frau Mollath handelt,
einem Manager der Immobiliensparte der HypoVereinsbank-Group (die dann
zur Hypo Real Estate ausgegliedert wurde). Bis zu diesem Zeitpunkt
wollte Gustl Mollath seine Frau schützen.
- 2003-06-11 Im Zuge des
Scheidungsverfahrens schreibt Gustl Mollath ans Familiengericht
(Scheidungsrichter) mit der Bekanntgabe von Steuerhinterziehung,
Schwarzgeldtransfers und Insidergeschäften: "die Tätigkeiten
meiner Frau teilten sich in offiziell, steuerlich angegebene und in
inoffiziell steuerlich nicht angegebene, für sich selbst und für Kunden"
[siehe die ausführliche Anzeige an den
Generalstaatsanwalt Neumann].
- 2003-09-11 Gustl Mollath
schreibt einen Brief
an den Nürnberger Oberbürgermeister Maly in dem er sich
anlässlich eines Naziaufmarsches als libertärer Antifaschist bekennt
und für mehr Basisdemokratie plädiert.
- 2003-09-23 Fax des
Rechtsanwalts der Ehefrau, Dr. Woertge, an das Amtsgericht mit einer
Stellungnahme von Fachärztin Dr. Krach (Klinikum am Europakanal,
Erlangen), der Ehemann leide "mit großer Wahrscheinlichkeit"
an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung, zusätzliche
nervenärztliche Abklärung sei anzustreben. Die Diagnose beruht alleinig
auf Angaben der Ehefrau Mollath. [Ferndiagnose,
siehe auch: Artikel der Süddeutschen Zeitung zum Fall
Herrmann]
- 2003-09-23
(!) Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Gustl Mollath.
- 2003-09-25
Hauptverhandlung Amtsgericht Nürnberg wegen Körperverletzung: Das
Gericht beschließt die Aussetzung des Verfahrens (!) und beauftragt den
Sachverständigen Thomas Lippert mit der Erstellung eines
psychiatrischen Gutachtens, ob beim Angeklagten am 12.8.01 bzw. 31.5.02
die medizinischen Voraussetzungen des §§ 21,20 StGB vorgelegen haben.
Gustl Mollath legt noch am gleichen Tag Beschwerde gegen dieses Urteil
ein.
Gustl Mollath übergibt eine Verteidigungsschrift (fälschlich im
weiteren Verfahren als Anzeige bezeichnet) mit Anlagen (persönlicher
Lebenslauf mit Details zu Schweizer Bankgeschäften und Briefverkehr mit
Banken mit Aufforderung zur Beendigung der Geschäfte). "..
übergab der Angeklagte in einem Schnellhefter zusammengefasste
Schriftsätze zu seiner Verteidigung, die in keinerlei erkennbarem
Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen." [zitiert aus Urteil von 2006-08-08]
- 2003-10-26 Gustl Mollath
schreibt u. a. an Richter Huber, dass er wegen seines Wissens um die
Schwarzgeldverschiebungen mundtot gemacht werden solle.
- 2003-10-29
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft die Beschwerde von Gustl
Mollath gegen den Beschluss von 2003-09-25 als unzulässig.
- 2003-12-03
Als Pflichtverteidiger für Gustl Mollath wird Thomas Dolmany bestimmt.
- 2003-12-09
Gustl Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
Nürnberg/Fürth. In der Anzeige benennt er konkret die ihm bekannten
Vorgänge der Steuerhinterziehung, Schwarzgeldschiebereien und
Insidergeschäfte im Umfeld der HVB und der Tätigkeit seiner Frau dort. (Aktenzeichen:
509 Js 182/04)
Er unterfüttert die Anzeige mit detaillierten Angaben über die Vorgänge
und einer langen Liste der Beteiligten (siehe die ähnlich lautende Anzeige an den
Generalstaatsanwalt Neumann vom gleichen Tag).
- 2004
Scheidung des Ehepaars Mollath.
- 2004-01-26
Der Sachverständige Thomas Lippert teilt dem Gericht schriftlich mit,
dass Gustl Mollath nicht zur Begutachtung erschienen sei, "eine
Begutachtung sei damit wohl nur im Rahmen einer polizeilichen
Vorführung möglich"
- 2004-02-19
Die Anzeige von Gustl Mollath von 2003-12-09 wird von der
Staatsanwältin eingestellt mit der Begründung, es lägen keine "zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte" vor, es gäbe nur einen "pauschalen
Verdacht", die Angaben seien "unkonkret"
und ergäben "keinen Prüfungsansatz, der die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde". [siehe
Ablehnung der Anzeige]
[siehe auch die Stellungnahme
[Video] von Dr. Schlötterer, CSU-Mitglied und ehemaliger
hoher Finanzbeamter in Bayern]
- Deswegen ergeht eine weitere Strafanzeige von Gustl
Ferdinand Mollath gegen die Staatsanwältinnen Frau Dr. Fili und Frau
Stengel von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen
Strafvereitelung im Amt nach § 258 a StGB. Auch diese Anzeige wird
abgelehnt.
- 2004-04-22
erneute Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg-Fürth wegen des
Tatvorwurfs der Körperverletzung an seiner Ehefrau: Gustl Mollath
stellt Antrag auf Entbindung seines Pflichtverteidigers, der Antrag
wird abgelehnt. Der Sachverständige Dr. Thomas Lippert der Gustl
Mollath als Zuhörer bei der Verhandlung erlebt, es findet keinerlei
gutachtertaugliches Gespräch statt (!) gibt an: Beim Angeklagten liege
eine gravierende psychische Erkrankung vor, vermutlich Psychose. Die
Prognose sei ungünstig, weil dem Angeklagten "keinerlei
Krankheitseinsicht" vorläge. Gefahr, dass Unbeteiligte Opfer
werden könnten bestehe, nur eine stationäre Beobachtung könne weitere
Erkenntnisse bringen. Das Gericht beschließt die Unterbringung gem. §
81 StPO in das Klinikum am Europakanal und gibt ein medizinisches
Gutachten bei Dr. med. Wörthmüller, dem Leiter der forensischen
Abteilung in Auftrag. Eine Entlassung
hat zu erfolgen, sobald der Untersuchungszweck erreicht ist.
Beschluss
zur Gutachtenerstellung [PDF-Datei]
Vollzug
der Einweisung durch Kripo Nürnberg [PDF-Datei]
- 2004-04-22 Gustl Mollath
schreibt an Ministerpräsident Stoiber und informiert ihn über die
Schwarzgeldtransfers und Steuerhinterziehungen. Brief an
Ministerpäsident Dr. Edmund Stoiber [PDF]
- 2004-05-13
Die Staatsanwaltschaft übersendet Aktenauszüge an das Bayerische
Justizministerium.
- 2004-05-26
Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen den Beschluss von 2004-04-22
wird verworfen.
- 2004-06-30
Festnahme von Gustl Mollath und Verbringung in das Bezirkskrankenhaus
(BKH) am Europakanal, Erlangen. Gustl Mollath, darf weder telefonieren,
nocht etwas mitnehmen, niemand wußte wo er ist.
- 2004-07-01
Während der Verwahrung in der Erlanger Forensik erklärt sich Dr.
Wörthmüller wegen Freundschaft mit Bernhard Roggenhofer (früher Kunde
von Petra Mollath und der HypoVereinsbank), für befangen. Diese
Erklärung wird von Dr. Wörthmüller erst 07-05, also vier Tage später,
ans Gericht gefaxt.
Befangenheitserklärung
Dr. med Wörthmüller [PDF-Datei]
- 2004-07-07
Bitte der Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit Richter Eberl um
Entlassung. Die Verwahrung in der Erlanger Forensik wird wegen
Befangenheit von Dr. Wörthmüller per Gerichtsbeschluss aufgehoben,
ebenfalls der Auftrag zur Gutachtenerstellung, Gustl Mollath kommt frei.
Die Unterbringung zur stationären Begutachtung wird aufgehoben, weil
aufgrund der Befangenheit von Dr. Wörthmüller der Zweck der
Unterbringung, eine Begutachtung durch Dr. Wörthmüller unerreichbar
ist. Statt das Klinikum Erlangen mit einer Begutachtung zu beauftragen,
wurde Dr. Wörthmüller persönlich beauftragt, somit hatte eine
Entlassung zu erfolgen und ein neuer Beschluss musste gefasst werden.
- 2004-07-08
RA Ophoff wird Wahlverteidiger von Gustl Mollath
[Quelle:
Wiederaufnahmeantrag RA Strate S. 5]
- 2004-07-14
Das AG Nürnberg übersendet die Akten gemäß richterlicher Anordnung mit
der Bitte um Erstellung des in Auftrag gegebenen Gutachtens an Dr.
Leipziger.
- 2004-08-04 Gustl Mollath
sendet Rechtsanwalt Dr. Woertge ein Fax-Schreiben,
in dem er sich gegen dessen Methoden verwahrt und Dr. Woertge zum
wiederholten Mal Hausverbot erteilt. Im Zuge der polizeilichen
Ermittlungen zu den Sachbeschädigungen an Kfz [s. P 53] wird dieses Fax-Schreiben
der Polizei übergeben.
- 2004-08-27
Dr. Leipziger teilt dem AG Nürnberg mit, dass ab dem 15.09.2004 eine
stationäre Begutachtung von Gustl Mollath stattfinden könne.
- 2004-09-02
Dr. Zappe vom BKH Bayreuth sendet die Erstakten von Gustl Mollath
zurück.
- 2004-09-16
Richter Eberl vom AG Nürnberg erlässt einen Beschluss, wonach GM für
die Dauer von höchstens fünf Wochen zur Beobachtung in das BKH Bayreuth
verbracht werden darf. "Er ist zu entlassen, sobald der
Untersuchungszweck erfüllt ist." Mit der Beantwortung der
Fragen, ob zu den Tatzeiten am 12.08.2001, 31.05.2002 und 23.11.2002
die Voraussetzungen der §§ 20,21 StGB (Schuldunfähigkeit oder erheblich
verminderte Schuldfähigkeit) bzw. von § 63 StGB (Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus) vorgelegen haben, wird Dr. Leipziger
beauftragt. Begründet wird der Beschluss mit dem dringenden Verdacht,
dass der Angeklagte die vorgeworfenen Taten begangen habe.
- 2004-10-08
Die Beschwerde von Gustl Mollath und seinem Wahlverteidiger gegen diese
Anordnung wird verworfen.
- 2004-12-31 – 2005-02-01
Zeitraum, in dem Gustl Mollath angeblich Sachbeschädigung (Autoreifen)
begangen hat. Als Beweis werden gewertet: ähnliche Statur und Gang wie
Mensch auf Video laut Aussage der Ehefrau, ähnliche
Jacke, Reifenfachmann, viele Geschädigte aus Umfeld,
Scheidung und Schwarzgeldgeschäfte.
Es erfolgt keine Schadensersatzforderung der Geschädigten, somit hat
Gustl Mollath keine Möglichkeit, die Vorwürfe in einem Zivilprozess zu
entkräften [s. Fall Harry Wörz].
- 2005-02-04 Hausdurchsuchung
bei Gustl Mollath ohne richterlichen Beschluss. Das im Haus Mollath
vermutete Tatwerkzeug zu den Reifenstechereien wird nicht gefunden.
- 2005-02-07 Anzeige von Gustl
Mollath an Innenminister Beckstein gegen die Staatsanwältinnen Dr. Fili
und Stengel wegen Strafvereitelung im Amt [Anzeige StAinnen
Nürnberg-Fürth PDF]
- 2005-02-14
Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Bayreuth gem. § 81 StPO, mit dem
Ziel einer Begutachtung durch Dr. Leipziger aufgrund des Beschlusses
von 2004-09-16.
Der aufnehmende Arzt (nicht Dr. Leipziger) dokumentiert die
Auffindesituation im Polizeiwagen, mit auf dem Rücken gestreckt
gefesselten Händen und ordnet eine Dokumentation der Verletzungen zu
Beweiszwecken mit der Digitalkamera an. Die Anzeige von Gustl Mollath
gegen die beteiligten Polizeibeamten wegen der Misshandlung bei der
Überführung ins BKH Bayreuth wird dennoch eingestellt.
- 2005-02-16
Dr. Leipziger versucht mit Gustl Mollath ein Gespräch zu führen,
welches dieser verweigert. Herr Mollath teilt mit, dass er gesund sei
und sich weder körperlich noch neurologisch untersuchen lassen werde.
Zudem werde er keine wesentlichen Auskünfte erteilen.
- 2005-03-18
Dr. Leipziger (der gerichtlich bestellte Sachverständige) ruft (über
einen Monat nach der Aufnahme ins BKH) auf der Station an und fragt
nach, ob GM nun bereit wäre, mit ihm zu sprechen.
- 2005-03-21
Entlassung aus dem BKH Bayreuth
- 2005-04-26
Dr. Leipziger fragt schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg im
Anschluss an ein Telefonat mit Richter Eberl nach "Ermittlungsergebnissen
jüngeren Datums über möglicherweise strafrechtlich relevante
Verhaltensweisen des Beschuldigten", um diese in die
Begutachtung mit einbeziehen zu können.
- 2005-05-04
Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: "Von Dr.
Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um
neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten"
- 2005-06-02
Die Staatsanwaltschaft Nbg.-Fürth übersendet das Ermittlungsverfahren
wegen Sachbeschädigung an Dr. Leipziger.
- 2005-06-15
Der Pflichtverteidiger Dolmany beantragt Entbindung von der
Verteidigung, sein Vertrauensverhältnis zu Gustl Mollath sei
erschüttert.
Gustl Mollath hatte seinen Pflichtverteidiger wiederholt begründet
abgelehnt.
- 2005-07-25
Forensisch-psychiatrisches-Gutachten Dr. Leipziger: "Aus
dieser Betrachtung resultiert als Ergebnis, dass der Angeklagte in
mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem entwickelt hat. Hier
ist (...) der Bereich der Schwarzgeldverschiebung zu nennen,* in dem
der Angeklagte unkorrigierbar der Überzeugung ist, dass eine ganze
Reihe von Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Ehefrau, diese
selbst und (...) weitere Personen, (...) in dieses komplexe System der
Schwarzgeldverschiebung *verwickelt wären." (*damit ist die Aussage von
Justizministerin Merk widerlegt, die im Bayer. Landtag behauptete, es
gäbe keinen Zusammenhang zwischen den Schwarzgeldvorwürfen des Gustl
Mollath und seiner Internierung in den BKH's. S. Video d. Landtagsrede
Justizministerin Merk) (s. auch die Anzeige
von Gustl Mollath dazu)
"In Konfrontation mit Dritten waren heftige
Erregungszustände des Angeklagten zu beobachten, die jedoch nicht in
tätliche Auseinandersetzungen mündeten"
In der gesamten Zeit, die Dr. Leipziger für die Begutachtung von Gustl
Mollath zur Verfügung hatte, fand kein
persönliches Explorationsgespräch statt. Damit sind die
Mindeststandards eines psychiatrischen Gutachtens nicht erfüllt: "Nachdem
Versuche von Mitarbeitern auch in der 11. Kalenderwoche gescheitert
waren, den Angeklagten zu Untersuchungen zu bewegen, (...) versuchte
der Unterzeichnete am 18.03.2005 eine gezielte Exploration (...)
durchzuführen." "Auch weitere Versuche den Angeklagten bis zum Ende der
gerichtlich bestimmten Beobachtungszeit (...) noch zu Untersuchungen
oder explorativen Gesprächen zu bewegen, blieben (...) ohne Erfolg."
[s. psychiatrische Stellungnahme Dr. Weinberger
und Mindestanforderungen für
Schuldfähigkeitsgutachten und Mindestanforderungen für Prognosegutachten]
- 2005-07-28
Eingang des Gutachtens Dr. Leipziger bei der Gemeinsamen
Einlaufstelle OLG, LG, AG Nürnberg.
- 2005-08-04
Die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Antrag auf Entbindung des
Pflichtverteidigers stattzugeben und das Verfahren an das Landgericht
Nürnberg-Fürth abzugeben.
- 2005-08-11
Vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 StPO im Hinblick auf
das anhängige Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
- 2005-09-27 Beschwerde gegen
die Einstellung des Verfahrens durch den Sozius von RA Dr. Woertge (des
Anwalts von Petra Mollath), RA Greger.
- 2005-10-04 Beschwerde gegen
die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt Dr. Woertge.
- 2005-10-06
Anklageerhebung wegen 9 Fällen von Sachbeschädigung unter Einstelllung
weiterer Fälle gemäß § 154 StPO.
- 2005-12-29
Das Amtsgericht Nürnberg beschließt den Fall Mollath an das Landgericht
Nürnberg-Fürth zu verweisen, wegen zu erwartender Unterbringung des
Angeklagten.
- 2006-02-01
Das Landgericht Nürnberg-Fürth erlässt (sechs Monate nach der
Gutachtenerstellung – bei einem angeblich gemeingefährlichem Mann)
einen einstweiligen
Unterbringungsbeschluss für ein psychiatrisches
Krankenhaus: "Die einstweilige Unterbringung des Angeklagten
in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. (..) Die
dringenden Gründe für die einstweilige Unterbringung ergeben sich aus
dem vorläufigen Gutachten des Sachverständigen Dr. Leipziger vom
25.07.2005. (..) Der Angeklagte ist auch für die Allgemeinheit
gefährlich."
- 2006-02-13
Das Amtsgericht Nürnberg - Vollstreckungsgericht - beschließt im
Zwangsversteigerungsverfahren gegen Gustl Mollath wegen unbekannten
Aufenthalts, Herrn Obergerichtsvollzieher Otmar Rückel gem. § 6 ZVG als
Zustellungsvertreter zu bestellen.
Anmerkung: Gustl Mollath (GM)
war damals noch auf freiem Fuß, der Beschluss zur einstweiligen
Unterbringung erging zwar am 2006-02-01, GM hat die Polizeistreife,
jedoch erst am 2006-02-27 um Personenüberprüfung gebeten, seither ist
er in wechselnden psychiatrischen Kliniken inhaftiert.
- 2006-02-27 Gustl Mollath
bittet während der Montagsdemo vor der Lorenzkirche in Nürnberg
anwesende Streifenbeamte um eine Personenkontrolle, [siehe Polizeiprotokoll].
Wegen seiner schlechter Erfahrungen bei der Zwangseinweisung vom
2004-06-30 durch Erlenstegener Polizeibeamte, wollte er einer drohenden
Festnahme durch diese Beamte zuvor kommen.
Im Gerichtsurteil von 2006-08-08 ist allerdings im Widerspruch dazu von
einer widerstandslosen Verhaftung von
Gustl Mollath in seinem Haus die Rede: "(..)
Aufgrund dieses Beschlusses konnte der Angeklagte am 27.02.2006 in
seinem Haus in der Volbehrstraße 4 festgenommen werden (..) Der
Angeklagte konnte dann auch auf dem Dachboden in einem Zwischenboden,
wo er sich vor der Polizei hinter einer Kiste versteckte, aufgefunden
werden. (..) "
- 2006-02-27 – 2006-03-02
Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Erlangen.
- 2006-03-02 – 2006-04-24
Unterbringung im BKH Bayreuth.
- 2006-03-17
Das Amtsgericht Bayreuth erlässt einen Unterbringungsbefehl an das BKH
Bayreuth und Ersucht um Aufnahme von Gustl Mollath zum Vollzug der
einstweiligen Unterbringung.
- 2006-03-17
Dr. Wörthmüller (der sich bereits für befangen erklärt hatte) schreibt
an die Staatsanwaltschaft, dass Gustl Mollath 2006-03-02 nach Bayreuth
verlegt worden sei.
- 2006-03-28
RA Ophoff legt das Mandat von Gustl Mollath nieder.
[s.
Wiederaufnahmeantrag RA Strate S. 7]
- 2006-03-31
Das Landgericht Nürnberg-Fürth beschließt bei einem Anhörungstermin:
Der einstweilige Unterbringungsbefehl bleibt aufrechterhalten, da die
Voraussetzungen fortbestehen. Stellungnahme vom BKH Bayreuth: keine
Gespräche mit Gustl Mollath seien möglich, er lehne die Behandlung ab,
dadurch sei eine Verfestigung der "Erkrankung" gegeben.
- 2006-04-05
Dr. Zappe (BKH Bayreuth) erstellt ein Gutachten zu Lasten von Gustl
Mollath
- 2006-04-07
Das Amtsgericht Bayreuth beschließt eine einstweilige Anordnung einer
Betreuung von Gustl Mollath durch die Betreuungsstelle der Stadt
Straubing, befristet bis 2006-10-06.
- 2006-04-24 – 2009-05-14
Unterbringung im BKH Straubing.
- 2006-08-07
Beschluss des Landgerichts
Nürnberg zur Zulassung des Antrags der Staatsanwaltschaft von
2005-09-06 und zur Eröffnung des Sicherungsverfahrens beim Landgericht
(auf Antrag der Staatsanwaltschaft). Dieser Beschluss ist von drei
Richtern unterzeichnet.
- 2006-08-08
Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg:
Der Sachverständige, Dr. Leipziger legte für die Kammer überzeugend dar
(Zitat aus dem Urteil:) "die Handlungen des Angeklagten sind
von der Erkrankung an einer wahnhaften psychischen Störung geprägt, so
dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu den Tatzeitpunkten die
Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgehoben und er daher gemäß §20
StGB schuldunfähig sei". Andererseits erklärt Dr. Leipziger,
bei seinem Gespräch mit Gustl Mollath "sei der Angeklagte in
psychischer Hinsicht orientiert wach, bewusstseinsklar und von
ausgeglichener Stimmung gewesen. Formale Denkstörungen habe er nicht
festgestellt. Das Denken sei allerdings von einer misstrauischen
Grundhaltung geprägt gewesen. Hinsichtlich Gedächtnis, Merkfähigkeit
und Konzentrationsvermögen hätten sich keine Auffälligkeiten ergeben.
Der Angeklagte habe keine aggressive Verhaltensweisen gezeigt"
Letztlich stellt der Gutachter eine "paranoide
Wahnsymptomatik" fest, auch käme eine "paranoide
Schizophrenie" in Betracht.
(Auch 2012 hat der Gutachter
aus der Hauptverhandlung, Dr. Leipziger, eine Stellungnahme über die
weitere Unterbringung abgegeben).
Das Gericht stellt fest, dass Gustl Mollath eine gefähliche
Körperverletzung, eine Freiheitsberaubung, sowie Sachbeschädigung mit
natürlichen Vorsatz begangen hat.
Die Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit lägen in
sämtlichen Fällen mit Sicherheit vor, die der Schuldunfähigkeit wegen
seelischer Störungen könnten nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb spricht das Gericht Gustl Mollath frei, ordnet jedoch die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil eine "Gesamtwürdigung
seiner Person und seiner Taten, Anlass zu der Besorgnis gibt, dass er
wegen seines Zustands auch in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten
begehen wird und daher für die Allgemeinheit gem. § 63 StGB. gefährlich
ist"
Aus der Urteilsbegründung: "Die Feststellungen zum Verlauf
der Ehe des Angeklagten, die Schilderungen seines eigenartigen
Verhaltens und seiner sich immer weiter steigernden Aggressivität
beruhen (..) auf der Aussage seiner geschiedenen Ehefrau, an deren
Glaubwürdigkeit die Kammer keinen Zweifel hat". Die Indizien
und vagen Aussagen der Beteiligten, die die Sachbeschädigung betreffen,
reichen dem Gericht als "kein eindeutiger Beweis"
aus, um Gustl Mollath der Taten zu bezichtigen, um damit seine
Gemeingefährlichkeit zu untermauern.
Sowohl der Vorwurf der Körperverletzung, als auch der Vorwurf der
Freiheitsberaubung, beruhen auf der Aussage der Ehefrau, sowie dem
ärztlichen Attest von 2002-06-03 (siehe
Punkt 11).
Nach Auffassung des Gerichts wird Gustl Mollath durch folgende Umstände
der Sachbeschädigung überführt:
a) "sämtliche Geschädigte stehen zu Petra M., Martin M.
(Exfrau und ihr Chef und späterer Ehemann) oder der
Scheidung des Ehepaares in irgendeiner Verbindung.
b) "sämtliche Geschädigte – mit Ausnahme von Thomas Lippert
– werden in diesem Zusammenhang im Brief des Angeeklagten vom
04.08.2004 an Rechtsanwalt Dr. Woertge in negativer Weise benannt."
Aufgrund eines Gutachtens von Thomas Lippert wurde der Angeklagte
jedoch "mit Beschluss des AG Nürnberg vom 22.04.2004 in das
Klinikum am Europakanal eingewiesen."
c) sämtliche Autoreifen wurden auf die selbe Weise in die Flanke
gestochen. "Die Art und Weise des Vorgehens spricht für
einen Reifenfachmann. Der Angeklagte, (...) hatte die entsprechenden
Kenntnisse."
d) "Die Videoaufnahmen und die im Haus des Angeklagten
aufgefundene Kleidung (..) sind zwar kein eindeutiger Beweis für die
Täterschaft des Angeklagten, weisen aber zusätzlich zu den obigen
Feststellungen daraufhin."
"Zudem hielt Petra M. bei Ansicht des Videofilmes (...)
eine Täterschaft des Angeklagen für möglich."
(Der Antritt zur Unterbringung
im BKH erfolgte auf Grund einer Bitte zur Personenüberprüfung durch
Gustl Mollath, anstatt einer zwangsweisen Festnahme, wie falsch im
Urteil dargestellt. [Siehe
Polizeiprotokoll])
[Urteil von
2006-08-08 als PDF]
- 2006-08-11
Einer der Anwälte Gustl Mollaths stellt Antrag auf Revision beim
Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
- 2006-10-06
Ende der vorläufigen Betreuung, die am 2006-04-07 vom AG Bayreuth durch
einstweilige Anordnung eingerichtet wurde. Lt. Vermögensverzeichnis des
Betreuers ist GM u. a. noch Eigentümer von drei Kraftfahrzeugen, zwei
Autos und einem Motorrad, deren Verbleib ungeklärt ist. Der Wert des
Hausrats wird vom Betreuer auf ca. 5.000 € geschätzt, wohingegen GM
bereits den Wert der Werkzeuge und Ersatzteile für Kfz auf ca. 30.000 €
schätzt.
- 2006-10-06
Der Rechtsanwalt von Gustl Mollath begründet den Revisionsantrag beim
BGH in einem Schreiben ans Landgericht Nürnberg-Fürth.
- 2007-02-13
Der BGH verwirft die Revision von Gustl Mollath als unbegründet und
stellt fest dass: "die Nachprüfung des Urteils auf Grund der
Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des
Angeklagten ergeben hat".
- 2007-04-03
Das BKH Straubing gibt eine Stellungnahme zum Antrag von Gustl Mollath
auf sofortige Entlassung ab: Er habe eine "ausgeprägt wahnhafte
Störung".
- 2007-04-11
Eine Richterin vom Amtsgericht Straubing verfügt: Akten vom BKH werden
nicht zurückgeschickt. Weitere Akten werden angefordert, Wiedervorlage
spätestens drei Tage.
- 2007-05-14
Gustl Mollath bittet die Strafvollstreckungskammer um Beiordnung eines
Rechtsanwalts seines Vertrauens und um Fristverlängerung.
- 2007-05-23
Die Richterin Fleischmann vom Amtsgericht Straubing antwortet
ausführlich auf ein Schreiben von Gustl Mollath mit diversen
Beschwerden. Sie verfügt die Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft
Nürnberg abzugeben und stellt einen Antrag
auf Entlassung von Gustl Mollath unabhängig vom Anhörungstermin.
- 2007-09-21
Ein vom Amtsgericht Straubing beauftragtes Gutachten
von Dr. Simmerl (Oberarzt am Bezirksklinikum Mainkofen), spricht sich gegen eine rechtliche Betreuung
(früher: Vormundschaft / Entmündigung) von
Gustl Mollath aus. Die zwangsweise rechtliche Betreuung
wird daraufhin aufgehoben.
Das Gutachten von Dr. Simmerl weist bezüglich Gustl Mollath folgende
Kernpunkte auf:
- psychomotorisch ruhig wirkend, im Affekt adäquat, lässt
kritische Nachfragen zu
- mit Sicherheit keine schizophrentypischen Wahnideen
- keine Hinweise auf psychotische Erkrankung
- keine Affektstörungen
- keine formalen Denkstörungen
- keine kognitive Beeinträchtigung
- keine Hinweise auf Geschäftsuntüchtigkeit
- keine Betreuungsbedürftigkeit
- keine therapeutische Option im Maßregelvollzug
- sinnvolle Verständigung problemlos möglich
Dieses Gutachen wird in Folge
(abgesehen von der Aufhebung der rechtlichen Betreuung) seitens der Justiz bis hinauf zu
Staatsministerin Dr. Merk [siehe
Rede im Bayerischen Landtag] sträflich ingnoriert, wenn nicht bewusst
ausgeblendet [siehe Schreiben von E. Braun an Staatsministerin
Dr. Merk].
- 2007-10-30
Die Richterin Fleischmann der Strafvollstreckungskammer Straubing des
Landgerichts Regensburg mahnt in einer Verfügung an die
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an: "anliegend übersende
ich Ihnen das im Betreuungsverfahren erholte Sachverständigengutachten
Dr. Simmerl vom 26.09.2007. Wie mir die zuständigen Betreuungsrichter
... mündlich mitgeteilt haben, wäre aus ihrer Sicht zu überprüfen, ob
die Unterbringungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen." [s. Originaldokument und
Nordbayerischer Kurier: "Psychatrie-Aufenthalt auch in Justiz
umstritten"]
- 2008-04-17
Gustl Mollath schreibt einen Brief an die Richter der
Strafvollstreckungskammer Straubing. Er schildert die
Vorgeschichte seiner Internierung und die schlimmen Umstände in der
geschlossenen Psychiatrie Straubing.
- 2008-06-27
Ein Gutachten von Prof. Dr. Kröber wird (entgegen die von ihm
postulierten Mindeststandards) nach Aktenlage (ohne Gespräch mit Gustl
Mollath) erstellt, dieses bestätigt das Gutachten von Dr. Leipziger und
stellt eine Gefährdung Dritter seitens Gustl Mollaths fest, falls keine
weitere Behandlung erfolge.
- 2009-05-14
Entlassung aus dem BKH Straubing.
- 2009-05-14 – ?
Unterbringung im BKH Bayreuth bis heute.
- 2011-02-12
Ein Gutachten von Prof. Pfäfflin (Ulm) bestätigt das Gutachten von Dr.
Leipziger mit der Zuschreibung von Wahnhaftigkeit, obwohl auch hier im
Detail keinerlei Aggressivität seitens Gustl Mollath bezeugt wird:
Mollath sei "nicht innerlich angespannt, aggressiv oder
voller Wut und Haß". Er "beteilige sich mit
großer Energie am Sport, zeige dort auch Teamgeist".
Arztbesuche seien "problemlos verlaufen" man habe
in der Lockerungskonferenz "keine von ihm ausgehende
Allgemeingefährdung gesehen und keine Fluchtgefahr"
"Die Überprüfung, ob sich Herr M. aufgrund eines
Komplotts im MRV [Maßregelvollzug] befindet, und ob ihm die dem Urteil
zugrunde liegenden Taten zu Unrecht unterstellt wurden, ist nicht Sache
des Gutachters. Ungeachtet dieser Feststellung müsste im Gutachten
selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht werden, wenn im Rahmen der
Untersuchung Informationen auftauchten, die zum Zeitpunkt des
Einweisungsurteils noch nicht bekannt waren und die Zweifel an der
Täterschaft des Begutachteten begründen. Entsprechende neue Unterlagen
bzw. Informationen hat Herr M. mir nicht vorgelegt."
[Zitate Prof. Pfäfflin aus
seinem Gutachten]
- 2011-03-28
Stellungnahme von Dr. Schlötterer mit dem Inhalt: Die
Schwarzgeldgeschäfte seien durchaus wahrscheinlich, das Gutachten von
Prof. Pfäfflin sei wegen falscher rechtlicher Argumentation unhaltbar,
ebenso wie das Einweisungsgutachten von Dr. Leipziger.
- 2011-04-20
Das BKH Bayreuth gibt eine Stellungnahme ab: Es sei keine
therapeutische Aufarbeitung mit Gustl Mollath möglich, es gebe keine
Veränderung in seinem Krankheitsbild.
- 2011-04-30
Ein von Gustl Mollath und dem Unterstützerkreis beauftragter
Gegengutachter, Dr. Weinberger,
Garmisch-Partenkirchen, untersucht Gustl Mollath und kommt zu gegenteiligen Schlüssen, wird aber vom
Gericht nicht anerkannt [siehe
Stellungnahme Dr. Weinberger].
- 2011-05-09
Anhörungstermin beim Landgericht Bayreuth: Prof. Pfäfflin bringt vor:
Das "reale Geschehen" spiele bei Gustl Mollaths Fall "nur eine
untergeordnete Rolle".
- 2011-06-07
Der Verteidiger von Gustl Mollath, RA Ziegler bezeichnet das Gutachten
von Prof. Pfäfflin als widersprüchlich und moniert dass der
Gegengutachter Dr. Weinberger nicht zum Anhörungstermin vom Gericht
geladen wurde.
- 2011-06-09
Das Landgericht Bayreuth beschließt die weitere Unterbringung von Gustl
Mollath im BKH Bayreuth und lehnt ein Obergutachten eines weiteren
Psychiaters ab.
- 2011-08-26
Das Oberlandesgericht weist die sofortige Beschwerde von Gustl Mollath
zurück.
- 2011-10-07
Ein Artikel in den Nürnberger Nachrichten (NN) [Auszüge
daraus unter Medienecho] zitiert einen Freund Gustl Mollaths,
der Zeuge der Drohungen seitens der Ehefrau an ihren Mann war: "Wenn
Ferdl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe gute
Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der
ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann
hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie." Später, so der
Zeuge, habe sie noch angeboten: "Wenn Ferdl die Klappe hält,
kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes
Wort.(*Zitat NN)
- 2011-11-11
Weitere journalistische Recherchen in einem zweiten Artikel der NN [Auszüge
daraus unter Medienecho], die der betroffenen Bank eine (wenn
auch unscharfe) Bestätigung der Vorwürfe von Gustl Mollath entlocken:
Es sei festgestellt worden, dass sich Mitarbeiter in der Vergangenheit "im
Zusammenhang mit Schweizer Bankgeschäften, unter anderem mit der
AKB-Bank, einer Tochter der damaligen Bayerischen Hypotheken- und
Wechselbank AG, weisungswidrig verhalten haben"
Damit gäbe es mehr als genügend Gründe für die
Wiederaufnahme des Verfahrens. Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft
keinen Handlungsbedarf, es gäbe keinen "Prüfungsansatz, der
die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde"
Die Angaben seien "unkonkret". (* Zitate: NN)
- 2011-12-14
Die Staatsanwaltschaft weist in einer Presseerklärung Vorwürfe im Fall
Mollath zurück, geht dabei aber nicht auf die genannten Vorwürfe an sie
ein, die damals von Gustl Mollath angezeigten Steuerhinterziehungen und
Schwarzgeldtransfers bewusst nicht verfolgt zu haben. (siehe auch Radiobeitrag SWR und
TV-Bericht Report Mainz). Außerdem
seien die Akten der damaligen Anzeige von Gustl Mollath wegen
Steuerhinterziehung und Schwarzgeldtransfers nach fünf Jahren Frist
rechtmäßig vernichtet, "so dass Auskünfte zu diesem
konkreten Verfahren nicht mehr erteilt werden können".
- 2011-12-16
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt nun doch – acht Jahre später
– zu den Vorwürfen der Geldwäsche und Steuerhinterziehung von Gustl
Mollath. Dies berichten die Nürnberger Nachrichten in ihrer
Papierausgabe (siehe
Medienecho). Darüber hinaus erscheint ein lesenswerter
Kommentar von M. Kasperowitsch (siehe
Medienecho) in gleicher Ausgabe.
- 2012-01-11
RA Dr. Kleine-Cosack aus Freiburg, reicht Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dieses
Dokument fasst die mannigfaltigen Verfahrensfehler, Ungereimtheiten und
Falschgutachten im Fall Mollath zusammen.
- 2012-02-08
Ein weitere Stellungnahme
zugunsten von Gustl Mollath wird von Prof. Dr. Dieckhöfer an
die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk gesandt.
- 2012-03-30
Gustl Mollath erteilt RAin Erika Lorenz-Löblein, München eine
Vollmacht, zunächst nur für Akteneinsicht und Beratung. Erteilung von
weiteren Vollmachten erfolgt später.
- 2012-04-27
Beschluss des Landgerichts Bayreuth zur Beiordnung von RAin Erika
Lorenz-Löblein als Pflichtverteidigerin von Gustl Mollath.
- 2012-06-10
Gustl Mollath erteilt RAin Lorenz-Löblein eine Vollmacht für das
Wiederaufnahmeverfahren (2012-12-09 erteilt er eine weitere Vollmacht
an RA Dr. Strate).
- 2012-07-26
RAin Lorenz-Löblein erstattet Strafanzeige gegen Dr. Leipziger, BKH
Bayreuth, wegen Verdachts der Freiheitsberaubung.
- 2012-08-15 Ablehnende Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Bayreuth zur Anzeige wegen
Freiheitsberaubung.
- 2012-09-22
Beschwerdebegründung von RAin Lorenz-Löblein zur Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Bayreuth.
- 2012-10-04
Ablehnende Entscheidung der
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zur Anzeige wegen
Freiheitsberaubung.
- 2012-11-19
RAin Lorenz Löblein beantragt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth
und beim Landgericht Bayreuth mit Hinweis auf den Revsionsbericht der
HypoVereinsbank die Feststellung der Fehleinweisung von Gustl Mollath
erneut zu überprüfen. Der Revisionsbericht der HVB wird dem Schreiben
in der Anlage beigelegt.
- 2012-11-20
Eingang der Schreiben von RAin Lorenz-Löblein (mit dem Revisionsbericht
der HVB) bei der StA Nbg-Fürth, dem LG Bayreuth, dem OLG Bamberg und
der GenStA Bamberg. Etwa um 15 Uhr versendet die
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg den Revisionsbericht per Fax an den
für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwalt und weitere Stellen.
- 2012-11-21
RA Schmid erstattet Anzeige gegen alle am Verfahren Beteiligten
wegen Verdacht auf: Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigung,
Rechtsbeugung und gegen Justizministerin Merk wegen Verdachts auf
Falschaussage.
- 2012-11-26
Gutachterliche Stellungnahme zur Anzeige des Gustl F. Mollath (2003)
von RA Dr. Gerhard Strate als PDF und als ausführliches Video
- 2012-11-30
Justizministerin Merk gibt Anweisung an die Generalstaatsantwaltschaft
Nürnberg, einen Wiederaufnahmeantrag beim Landgericht Regensburg zu
stellen.
[Quelle: Augsburger
Allgemeine]
- 2012-12-03
RAin Lorenz-Löblein erstattet Strafanzeige wegen Verdacht auf
Manipulation von Krankenakten Gustl Mollaths im BKH Bayreuth bei der
Staatsanwaltschaft Bayreuth.
- 2012-12-09
RA
Dr. Strate, Hamburg erklärt sich bereit, kostenfrei die
rechtliche Vertretung beim anstehenden Wiederaufnahmeverfahren zu
leisten und erhält von Gustl Mollath eine Vollmacht dafür. Er vertritt
ihn nun gemeinsam mit RAin Lorenz-Löblein, die seit 2012-06-10 für ein
Wiederaufnahmeverfahren bevollmächtigt ist.
- 2012-12-29
Eingang des Revisionsberichts bei der StA Nbg.
- 2013-01-04
RA Dr. Strate erstattet Strafanzeige gegen Richter E. und Dr.
Leipziger, BKH Bayreuth, wegen Verdachts der schweren
Freiheitsberaubung.
- 2013-01-14
RAin Lorenz-Löblein weist Dr. Leipziger darauf hin, dass vor jedweder
Entscheidung über eine Maßnahme Anspruch auf rechtliches Gehör besteht.
- 2013-01-14
RAin Lorenz-Löblein teilt der Staatsanwaltschaft in Bayreuth mit,
dass sie bezüglich der Anzeige des Kollegen Schmid vom
21.11.2012 davon ausgehe, dass etwa erforderliche Maßnahmen im Hinblick
auf Verjährung eingeleitet wurden, bzw. werden.
- 2013-01-15
Dr. Leipziger kündigt bei Gustl Mollath unbegründet Verlegung ins BKH
Ansbach an, incl. Falschbehauptung. Unterstützer reichen deswegen Petition beim
Bayerischen Landtag gegen Verlegung ein. Anwälte widersprechen dieser
Maßnahme und protestieren gegen den Manipulationsversuch.
Kurzfassung der Petition
- 2013-01-17
RAin Lorenz-Löblein weist Dr. Leipziger zum wiederholten Male darauf
hin, dass vor jedweder Entscheidung über eine Maßnahme Anspruch auf
rechtliches Gehör besteht. Deshalb ist die Verteidigung angemessene
Zeit im vorhinein zu informieren.
- 2013-01-18
Das Landgericht Bayreuth verlängert die Frist zur Stellungnahme zum
Antrag der Staatsanwaltschaft von 2012-12-29 auf Einholung eines
weiteren externen Sachverständigen-Gutachtens, sowie zur Auswahl eines
ggf. zu beauftragenden Sachverständigen, mit Hinweis auf das
Beschleunigungsgebot bei freiheitsentziehenden Maßregeln, entgegen dem
Wunsch der Verteidigung, nur um eine Woche.
Seitens des Untergebrachten werde die Grundlage für die Unterbringung
insgesamt in Frage gestellt, deshalb komme dem Beschleunigungsgebot
besondere Bedeutung zu, diese Frage könne durch die anstehende
Entscheidung der Kammer möglicherweise einer Klärung zugeführt werden.
- 2013-01-21
RAin Lorenz-Löblein informiert sowohl die Regierung von Oberfranken als
auch die Bayerische Landesärztekammer über die strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaften Bayreuth und
Augsburg und bittet um Prüfung von weiteren Maßnahmen. [siehe Antwort
der Regierung von Oberfranken von 2013-01-24 – von der Bayerischen
Landesärztekammer liegt noch keine Antwort vor]
- 2013-01-24
Antwort der Regierung von Oberfranken auf das Schreiben
der RAin Lorenz-Löblein von 2013-01-21: Die Tatsache dass
gegen einen Arzt strafrechtlich ermittelt werde, schaffe nicht die
Voraussetzungen für approbationsrechtliche Maßnahmen. "Sollten
uns in dieser Angelegenheit neue – approbationsrechtlich relevante –
Tatsachen bekannt werden, werden wir von Amts wegen auf die Sache
zurückkommen."
- 2013-01-28
RAin Lorenz-Löblein bittet bei der StA Augsburg um Bekanntgabe aller
Aktenzeichen von Verfahren, in denen Herr Mollath als Geschädigter
geführt wird.
- 2013-01-29
RAin Lorenz-Löblein beantragt beim Landgericht Bayreuth die
Feststellung einer Fehleinweisung, Erledigterklärung der Unterbringung
und Nichteintritt der Führungsaufsicht. Die Erstellung eines weiteren
Gutachtens sei in diesem Fall überflüssig. Die Forderung nach einem
weiteren Gutachten würde das Eingeständnis beinhalten, Gustl Mollath
wäre in seiner Unterbringungszeit erst allgemeingefährlich geworden.
Gleichzeitig wird beantragt, den Aufenthalt in Bayreuth zur
Wiedereingliederung bei "offener Tür" vorläufig fortzusetzen. Da keine
Notwendigkeit und Rechtfertigung für ein weiteres Gutachten vorliegt,
erübrigt sich eine Stellungnahme zur Person des vorgeschlagenen
Sachverständigen.
- 2013-02-04
Beschluss des Landgerichts Bayreuth: Antrag der Staatsanwaltschaft auf
Einholung eines externen Sachverständigen-Gutachtens wird abgelehnt.
Die Kammer beabsichtige, sich zum nächsten regulären Prüfungstermin am
30.07.2013 die Akten mit einer aktuellen Stellungnahme des BKH Bayreuth
wieder vorlegen zu lassen.
- 2013-02-04
RAin Lorenz-Löblein bittet das Landgericht Bayreuth um Anberaumung
eines zeitnahmen Anhörungstermins, die notwendigen Vorermittlungen und
eine Entscheidung über den Antrag auf Feststellung der Fehleinweisung,
Erledigterklärung der Unterbringung und Nichtanordnung der
Führungsaufsicht.
Bereits mit Schreiben vom 19.11.2012 wurde beantragt, die Feststellung
der Fehleinweisung erneut zu überprüfen. Untätigkeit sei eine
Verletzung der Pflicht aus § 67 e Abs. 1 StGB, der Pflicht zur Prüfung
der weiteren Vollstreckung.
Wenn das Gericht sich außerstande sehe, die rechtswidrige Unterbringung
seit 2006 aufgrund der aktuellen Sachlage allein mit dem gesunden
Menschenverstand zu beenden, dann möge es einen Sachverständigen zu
Rate ziehen, der die Belastbarkeit der bisherigen Gutachten unter
Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstandes, dessen sich das
Gericht ggf. von Amts wegen vergewissern mag, beurteilt.
Die RAin fragt an, warum die von der Staatsanwaltschaft angeforderte
Stellungnahme des BKH Bayreuth zur weiteren Unterbringung aus Sicht des
Gerichts sich auf einen Verlaufsbericht beschränken könne.
Der Verlaufsbericht des BKH Bayreuth vom 18.12.2012 zeuge von dem
krampfhaften Versuch, Herrn Mollath von der Richtigkeit der derzeit
amtlichen Sicht der Dinge zu überzeugen. Es erfolgt keine
Auseinandersetzung mit einer etwa bestehenden Gefährlichkeit, sondern
lediglich eine Schilderung des Misserfolgs Herrn Mollath die
vermeintliche Sicht auf die Dinge aufzuzwingen.
Der Vorgang um den Beschluss des LG Bayreuth geht zur Kenntnisnahme an
Frau Staatsministerin Dr. Merk und Herrn Ministerpräsidenten Seehofer.
- 2013-02-05
Die Staatsanwaltschaft in Bayreuth teilt RA
Schmid mit, dass das Ermittlungsverfahren aufgrund seiner Anzeige gegen alle am Verfahren Beteiligten
von 2012-11-21 an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Augsburg abgegeben
wurde.
Sowohl Personen aus dem privaten Umfeld als auch aus Justiz,
Staatsanwaltschaft und Gutachterkreisen werden als Beschuldigte
namentlich benannt.
- 2013-02-11
RAin Lorenz-Löblein bittet die Staatsanwaltschaft Augsburg erneut um
Bekanntgabe der Aktenzeichen aller Verfahren, in denen Herr Mollath als
Geschädigter genannt ist. Sie bietet an, da die Akten voraussichtlich
dauernd benötigt werden, zur Akteneinsicht nach Augsburg zu kommen und
bittet um telefonische Terminvereinbarung.
- 2013-02-19
RAin Lorenz-Löblein bittet das Landgericht in Bayreuth um Erledigung
ihrer Schreiben von 2012-11-19, 2013-01-29, 2013-02-04 und 2013-02-13.
- 2013-02-19
RAin Lorenz-Löblein bittet die Staatsanwaltschaft in Augsburg um
Erledigung ihrer Schreiben vom 2013-01-28, 2013-02-11.
- 2013-02-20
RA Dr. Strate stellt ein Wiederaufnahmegesuch in Sachen Gustl Mollath
ans zuständige Landgericht Regensburg und gibt eine Presseerklärung dazu ab.
- 2013-02-20
Die Justizbehörden Regensburg bestätigen den Eingang des
Wiederaufnahmegesuchs von RA Dr. Strate.
- 2013-02-21
Die Staatsanwaltschaft Augsburg gibt RAin Lorenz-Löblein per Fax zwei
der angeforderten Aktenzeichen bekannt.
- 2013-02-22
RAin Lorenz-Löblein bittet Staatsanwältin Eisenbarth von der StA
Augsburg per Mail erneut um einern Termin zur Akteneinsicht.
Außerdem habe sie der Presse entnommen, dass Herr Generalstaatsanwalt
Nerlich in Nürnberg nun die von Herrn Kollegen Dr. Strate im
Wiederaufnahme-Antrag gegen Herrn Richter Brixner erhobenen Vorwürfe
prüfen möchte. Da die Staatsanwaltschaft in Bayreuth bereits vor
geraumer Zeit das Ermittlungsverfahren auf Herrn Richter Otto Brixner
führt, sollten bereits Erkenntnisse vorliegen.
Sie bittet die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaften
Bayreuth, Regensburg und Augsburg sich gegenseitig zur Verfügung zu
stellen, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Dieses Schreiben wird in Kopie an Generalstaatsanwalt
Nerlich sowie Frau Justizministerin Dr. Merk gesandt.
- 2013-02-25
RAin Lorenz-Löblein hat einige Akten von der Staatsanwaltschaft
Augsburg zur Einsicht erhalten.
- 2013-02-27
Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen
einen Nürnberger Amtsrichter und den Leiter des Bayreuther
Bezirkskrankenhauses wegen des Verdachts der schweren
Freiheitsberaubung von Gustl Mollath ein [s.
Anzeige,
die Presseerklärung zur Verfahrenseinstelllung
und Beschwerde dagegen von RA Dr.
Strate]
- 2013-03-01
Das Justizministerium bestätigt per Mail den Eingang der Mail von RAin Lorenz-Löblein von
2013-02-22 [!]
- 2013-03-11
RAin Lorenz-Löblein beantragt bei der Stadt Bayreuth die Eintragung von
Gustl Mollath in das Wählerverzeichnis. Wer sich aufgrund einer
Anordnung nach § 63 StGB in Verbindung mit § 20 StGB in einem
psychiatrischen Krankenhaus befindet, ist kraft Gesetzes vom Wahlrecht
ausgeschlossen. Dies widerspricht Art. 38 Grundgesetz, das allen
Menschen über 18 Jahren ein Wahlrecht garantiert.
- 2013-03-18
Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellt einen Wiederaufnahmeantrag in
Sachen Mollath [Presseerklärung des OLG Nürnberg]
- 2013-03-19
Gustl Mollath schließt sich der
Strafanzeige von RA Schmid gegen alle am Verfahren
Beteiligten an und stellt Strafantrag. Das LG Bayreuth hat im
ablehnenden Beschluss über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen,
dass der Anzeigeerstatter in keiner Verbindung zu Herrn Mollath stehe
und keine Äußerung von Herrn Mollath zu der Strafanzeige erfolgt sei.
Die Richter könnten deshalb weiterhin unbefangen Entscheidungen im Fall
treffen. Der Staatsanwaltschaft in Augsburg solle es überlassen
bleiben, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde (derzeit wird
das Verfahren unter einem Js-Aktenzeichen bei der StA Augsburg
geführt). RAin Lorenz-Löblein hatte bis dato wegen des
Legalitätsprinzips von der Stellung eines Strafantrags abgesehen. Wenn
es der Wahrheitsfindung diene, sei sie aber in Absprache mit Herrn
Mollath dazu bereit. Sie bittet um Erläuterung warum der
Revisionsbericht der HypoVereinsbank dem für die Vollstreckung
zuständigen Staatsanwalt erst im November 2012 zugeleitet wurde
(Anmerkung: Aus Äußerungen von Ministerin Merk geht hervor, dass der
Revisionsbericht bereits 2011-12-29 der Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth vorlag).
- 2013-03-22
RAin Lorenz-Löblein übersendet den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft
Regensburg an das BKH Bayreuth, das Landgericht Bayreuth und
die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Die Erkenntnisse der
Staatsanwaltschaft Regensburg mögen bei der anstehenden Entscheidung
über die Erledigterklärung berücksichtigt werden.
- 2013-03-23
RA Dr. Strate veröffentlicht den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft
Regensburg im Fall Mollath zusammen mit einer Presseerklärung.
- 2013-03-25
Eingang des Wiederaufnahme-Antrags der Staatsanwaltschaft Regensburg
und der Stellungnahme zum Wiederaufnahme-Antrag des Kollgen Dr. Strate
vom Landgericht Regensburg bei RAin Lorenz-Löblein. Das
Begleitschreiben trägt das Datum 2013-03-20
- 2013-03-26
RA Dr. Strate ergänzt seine Beschwerdebegründung
gegen die Einstellung seiner Strafanzeige gegen Richter Eberl und
Forensikleiter Dr. Leipziger bei der Staatsanwaltschaft Augsburg.
- 2013-03-27
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg teilt RAin Lorenz-Löblein mit, dass der
von der Generalstaatsanwaltschaft München übersendete Vorgang in die
Berichtshandakte aufgenommen wurde, weil er weder für das
Vollstreckungs- noch das Wiederaufnahmeverfahren von Bedeutung sei. In
die Berichtshandakte sei eine Einsichtnahme nicht vorgesehen. Es wird
angeregt, dass sich die RAin direkt mit dem Hinweisgeber in Verbindung
setze.
- 2013-03-28
RAin Lorenz-Löblein erhält die Stellungnahme des BKH Bayreuth (Datum
04.03.2013) zur weiteren Unterbringung vom Landgericht
Bayreuth zur Kenntnis und Stellungnahme. Es wird festgestellt (Dr.
Leipziger und Oberärztin Bahlig-Schmidt), dass aus
forensisch-psychiatrischer Sicht "Sinn und Zweck der
Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht werden konnten
und somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den
Anlassdelikten, zu erwarten sind." Auf telefonische Nachfrage teilt Dr.
Leipziger mit, dass er zwar den Antrag der Staatsanwaltschaft auf
Wiederaufnahme von RAin LL erhalten habe, er jedoch bei seiner
Stellungnahme von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil
auszugehen habe. Im Wiederaufnahme-Antrag der Staatsanwaltschaft sei
zwar u.a. die Vernehmung von Dr. Wörthmüller mit Schlussfolgerungen der
Staatsanwaltschaft enthalten, ihm selbst als Gutachter sei eine
Beweiswürdigung untersagt, weshalb er sich nach wie vor an die
Feststellungen des rechtskräftigen Urteils zu halten habe. Er sehe
deshalb keinen Anlass, seine Stellungnahme nach Kenntnis des Antrags
der Staatsanwaltschaft zu ergänzen oder zu ändern, dies sei erst
möglich, wenn es juristische Feststellungen geben würde, dass Herr
Mollath die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen habe. Nach der
Berufsordnung für Ärzte sind Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen
zu erstatten. Berufsordnung Bundesärztekammer
- 2013-04-02
Eingang der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur
weiteren Unterbringung (mit Datum 2013-03-27). Diese beantragt die
Unterbringung fortzusetzen, weil seit dem Gutachten von Prof. Pfäfflin
keine Veränderung am Zustand eingetreten sei, somit weiterhin von Herrn
Mollath eine Gefährlichkeit ausgehe. Auch in Anbetracht des
Wiederaufnahme-Antrages der StA in Regensburg sei die Unterbringung
noch verhältnismäßig.
- 2013-04-09
RA Dr. Strate wird Co-Verteidiger in der Strafvollstreckung
von Gustl Mollath.
- 2013-04-12
RA Dr. Strate veröffentlicht seinen Schriftsatz an die Strafvollstreckungskammer
Bayreuth, die Stellungnahme des BKH Bayreuth
zum Anhörungstermin der Strafvollstreckungskammer und eine Presseerklärung.
- 2013-04-15
Das LG Regensburg gewährt die von beiden Verteidigern beantragte
Fristverlängerung zur Stellungnahme zum WA-Antrag der
Staatsanwaltschaft Regensburg (zwei Wochen).
- 2013-04-16
Ergänzende Stellungnahme des BKH Bayreuth
ans Landgericht Bayreuth
- 2013-04-19
Kurzbericht der gemeinsamen
Verteidigung zum Anhörungstermin der StVK Bayreuth:
Das BKH Bayreuth hat eine weitere Gefährlichkeit prognostiziert. Diese
Prognose geht von den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil von 2006
aus. Die WA-Antrage blieben für die Stellungnahme des BKH unbeachtet.
Dr. Zappe sagte vor Gericht aus, wenn die Tatvorwürfe als
Prognosegrundlage wegfallen, gäbe es keine Grundlage für eine weitere
Prognose der Gefahrlichkeit, dann bliebe nichts übrig.
2013-03-22 wurde der WA-Antrag der StA Regensburg an das LG Bayreuth
gesendet und ist somit Aktenbestandteil. Sowohl der WA-Antrag von Dr.
Strate als auch die Stellungnahme der StA Regensburg sind der StVK
Bayreuth bisher (offiziell) unbekannt. Gustl Mollath hat im
Gerichtstermin eine sofortige Entlassung für sich gefordert. Die Kammer
will ab Montag weiter über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung beraten.
- 2013-04-19
RAin Lorenz-Löblein faxt die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
Regensburg zum WA-Antrag von RA Dr. Strate an das Landgericht Bayreuth
zur Strafvollstreckungskammer.
- 2013-04-22
RAin Lorenz-Löblein teilt dem Landgericht Bayreuth folgendes mit:
Alle medizinischen Sachverständigen gehen von einer Tatbegehung durch
Herrn Mollath aus. Prof. Pfäfflin schrieb
in seinem Gutachten, dass Herr Mollath keine neuen Unterlagen
oder Informationen vorgelegt habe, die seine Unschuld beweisen. Nun
sind neue Tatsachen und Beweise vorhanden, die erhebliche Zweifel an
der Täterschaft des Herrn Mollath auslösen. Die Glaubwürdigkeit der
einzigen Belastungszeugin wurde tiefgreifend erschüttert. Die
Anlasstaten als Grundlage für eine Prognose der Gefährlichkeit sind
somit ungeeignet. Somit sind die Sachverständigen-Gutachten bezüglich
der Gefährlichkeitsprognose alle hinfällig. Oberarzt Dr. Zappe konnte
keine weiteren Ereignisse nennen, die als Grundlage für eine
Gefährlichkeitsprognose tauglich waren.
Dr. Leipziger hat in seinem
Einweisungsgutachten Herrn Mollath ein wahnhaftes Erleben
unterstellt. Die Grundlagen dieses Erlebens haben sich mittlerweile als
wahr und real herausgestellt. Dieses hat die Staatsanwaltschaft
Regensburg ermittelt und dies wird auch durch den Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank
bestätigt. Somit fällt die Wahndiagnose von Dr. Leipziger in sich
zusammen.
Die Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin ist erheblich
erschüttert. Die bisherige Prognosegrundlage für eine Gefährlichkeit
entfällt somit. Während die Strafvollstreckungskammer von dem
rechtskräftigen Urteil ausgehen muss, hat der Mediziner bei seinem
Gutachten die Berufsordnung für Ärzte zu
beachten und hat das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen
auszustellen. Nach Aussage von Herrn Oberarzt Dr. Zappe gibt es bei
Wegfall der Anlasstaten keine Prognose für Gefährlichkeit. Deshalb
beantragt die Verteidigung die Erledigterklärung und die Nichtanordnung
der Führungsaufsicht nunmehr zeitnah auszusprechen.
- 2013-04-29
Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth
zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer von 2013-04-26
- 2013-04-29
Gemeinsame Presseerklärung von RAin Lorenz-Löblein und
RA Dr. Strate zu dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer Bayreuth
von 2013-04-26
- 2013-05-01
RA Dr. Strate veröffentlicht seinen Schriftsatz ans Landgericht Regensburg zur
Ergänzung des Wiederaufnahmeantrages der Verteidigung
- 2013-05-07
RA Dr. Strate: Schriftsatz zur Übernahme des
Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg
- 2013-05-09
RA Dr. Strate: Schriftsatz zum Antrag auf Unterbrechung der
weiteren Vollstreckung an das Landgericht Regensburg
- 2013-05-27
RAin Lorenz-Löblein fordert die Redaktion des BR-Sonntagsstammtisches
zu einer Gegendarstellung wegen der Aussagen
von Moderator Markwort auf. Herr Markwort hat mehrfach
behauptet, dass Herr Mollath Leute bedroht habe. Das ist unrichtig,
Herr Mollath hat keinen Menschen bedroht, damit ist die Angabe "viele"
oder "x" im Zusammenhang mit der behaupteten
Bedrohung ebenfalls unrichtig. Herr Markwort hat zudem gesagt, Herr
Mollath habe an 1000 Leute Briefe geschrieben, das ist ebenfalls
unrichtig. Herr Markwort hat zudem gesagt, "Ich sage nur,
dass der Mann immer wieder sagt: Alle die mich untersuchen wollen sind
Nazi-Verbrecher und Faschisten, ich lass mich nicht untersuchen."
Auch diese Behauptung ist unrichtig. Herr Mollath diese Äußerung nicht
getätigt. Herr Mollath bietet an, statt einer Gegendarstellung selbst
in die Sendung zu kommen, sollte dies wegen eventuell notwendiger Hand-
und Fussfesseln oder aus sonstigen Gründen unmöglich sein, schlägt er
Herrn Rampl von der Hypovereinsbank, bzw. Unicredit, vor. Herr Markwort
und Herr Rampl kennen sich aus der gemeinsamen Tätigkeit im
Aufsichtsrat des FC Bayern, als weitere Alternative schlägt Herr
Mollath Herrn Ministerpräsiden a.D. Stoiber vor, auch dieser ist Herrn
Markwort aus der gemeinsamen Aufsichtsratstätigkeit bekannt. Herr Rampl
und Herr Stoiber waren Adressaten von Briefen von Herrn Mollath, Herr
Rampl könnte berichten, wie die damalige Hypovereinsbank auf die Briefe
von Herrn Mollath reagierte, Herr Stoiber könnte vermutlich umfassend
über den Fall berichten, hatte das Justizministerium doch die Akten im
Fall bereits im Jahr 2004 angefordert.
- 2013-05-28
Das Landgericht Regensburg lehnt den Antrag auf Unterbrechung der
Strafvollstreckung Gustl Mollaths von RA Dr. Strate ab
- 2013-05-28
Presseerklärung von RA Dr. Strate
zur Ablehnung der Unterbrechung der Strafvollstreckung durch das LG
Regensburg
- 2013-05-28
Beschwerde von RA Dr. Strate zur
Ablehnung der Unterbrechung der Strafvollstreckung durch das LG
Regensburg
- 2013-05-29
Ergänzung zur Beschwerde von RA Dr. Strate
zur Ablehnung der Unterbrechung der Strafvollstreckung durch das LG
Regensburg
- 2013-05-31
RAin Lorenz-Löblein teilt der Staatsanwaltschaft Regensburg mit, dass
alle von ihr an die Staatsanwaltschaft übersendeten Schreiben sowie
übergegebenen Unterlagen für die Akten bestimmt waren. Sie habe weder
per Post noch persönlich Unterlagen zur persönlichen Verwendung
übergeben.
- 2013-06-04
RAin Lorenz-Löblein gibt in Absprache mit RA Dr. Strate an das
Landgericht Bayreuth eine ergänzende Stellungnahme zum unrichtigen
Protokoll des Anhörungstermins
vor der Strafvollstreckungskammer LG Bayreuth.
Die Aussage von Oberarzt Dr. Zappe sei vollständig unerwähnt gewesen.
Oberarzt Dr. Zappe hatte gesagt, dass die Prognose auf einer
Fortschreibung der damals festgestellten Gefährlichkeit beruhe, weil
keine Veränderung durch Therapie erfolgt sei. Wenn die Anlasstaten
wegfallen würden, bliebe nur die Diagnose, sonst gebe es keinen Anhalt
für Gefährlichkeit seitens des Herrn Mollath [Wahn
ohne Gefährlichkeit ist kein Grund zur Unterbringung].
In der Anlage übersendet sie die Pressemitteilung
von Report Mainz vom 03.06. und teilt mit, dass die Realität
zunehmend dem ursprünglich festgestellten angeblichen Wahnsymptom
widerspricht. Die weitere Unterbringung aufgrund eines unveränderten
Zustands seit der "Ursprungsdiagnose" und die damit einhergehende
Fortschreibung der Gefährlichkeit mangels Therapie sei somit unhaltbar.
- 2013-06-10
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth weist den
Antrag auf Erledigterklärung der Unterbringung Gustl Mollaths zurück.
Die Fortdauer der Unterbringung wird bis zum nächsten Prüfungstermin
2014-06-10 angeordnet [Pressemitteilung der StvK Bayreuth]
- 2013-06-12
RAin Lorenz-Löblein legt in Absprache mit RA Dr. Strate Beschwerde
gegen den
Beschluss der Strafvollstreckungskammer Bayreuth von
2013-06-10 ein.
- 2013-06-20
RA Dr. Strate:
Schriftsatz ans LG Regensburg zum Beweiswert des auf den 3.6.2002
datierenden Attests (Praxis Dr. Reichel)
Erklärung zum Stand der verschiedenen Gustl
Mollath betreffenden Verfahren
- 2013-06-21
RAin Lorenz-Löblein fragt beim Untersuchungsausschuss-Vorsitzenden
Florian Herrmann nach, wie die Öffentlichkeit über die schriftliche
Zeugenaussage von Richterin i. R. Heinemann und dem Mitarbeiter der HVB
unterrichtet wird. Außerdem stellt sie die Frage, ob Herr Herrmann den
Anregungen Herrn Mollaths, Martin Maske über dessen Wissen (HBV,
Bethmann-Bank Hypo Real Estate) zu befragen, ablehnend gegenübersteht.
- 2013-06-24
Das Oberlandesgericht Nürnberg weist
Beschwerde von RA Dr. Strate wegen Untätigkeit des Landgerichts
Regensburg zurück.
[ Presseerklärung des OLG Nürnberg ]
- 2013-06-24
Erklärung von RA Dr. Strate zum Beschluss
des OLG Nürnberg vom 2013-06-24
- 2013-07-01
RA Kleine-Cosack reicht eine Ergänzung zu seiner Verfassungsbeschwerde
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
- 2013-07-02
RA Dr. Strate kommentiert einen Bechluss
des Amtsgerichts Hamburg zum Antrag der Staatsanwaltschaft
Hamburg auf Löschung der von ihm veröffentlichten Fremddokumente. [Beschluss des Amtsgerichts]
- 2013-07-04
RA Dr. Strate:
Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des
Landgerichts Regensburg und des Oberlandesgerichts Nürnberg wegen
Verletzung des Grundrechts der Freiheit der Person
- 2013-07-08
Schreiben
von RAin Lorenz-Löblein an Justizministerin Dr. Merk
wegen Merks Aussagen bei BR-kontrovers (Interview: Ursula Heller in der ersten
Minute) zur angeblich nach wie vor bestehenden
Gefährlichkeit von Gustl Mollath
- 2013-07-09
Bayerisches Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Justizministerium nimmt zur Verfassungsbeschwerde Herrn Mollaths
Stellung
- 2013-07-09
Untersuchungsausschuss Mollath im Bayerischen Landtag:
Oppositionsparteien legen
Minderheitenbericht vor
- 2013-07-09
RA Dr. Strate: Erklärung zum Stand der Verfahren in Sachen
Gustl Mollath
- 2013-07-09
RA Dr. Strate: Begründung der Beschwerde gegen die
Entscheidung der Strafvollstreckungskammer von 2013-06-10
- 2013-07-12
Schriftliche Anfrage von RA Dr. Strate an
das Landgericht Regensburg
- 2013-07-16
RA Dr. Kleine-Cosack:
Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerdeverfahren von Gustl Mollath
[s. Verfassungsbeschwerde Kleine-Cosack in
Sachen Mollath v. 2012-01-11]
- 2013-07-17
RAin Lorenz-Löblein trägt dem LG Regensburg beispielhaft weitere
WA-Gründe vor: So die uneidliche Falschaussage von Petra Mollath, Dr.
Leipziger und eines Polizeiobermeisters.
Sie teilt zum WA-Antrag der StA mit, dass mit der Aussage von Dr.
Wörthmüller, dass insbesondere zu seiner Aussage betreffend des
"Gefälligkeitsgutachtens" noch keine Beweiserhebung erfolgt war, ein
zulässiger Wiederaufnahme-Grund vorliege, und die unterschiedliche
Qualifikation der Ärzte wesentliche Tatsache ist. Zum Hinweis des
Gerichts wird vorgetragen, dass der Urkundenbegriff von § 249 gilt,
somit eine unechte und verfälschte Urkunde im Verfahren als
Beweismittel diente.
- 2013-07-18
RA Dr. Strate:
Schriftsatz ans Oberlandesgericht Nürnberg
in Sachen Befangenheitsantrag Landgericht Regensburg
- 2013-07-24
Das Landgericht Regensburg verwirft die Wiederaufnahmeanträge sowohl
der Verteidigung, als auch der Staatsanwaltschaft Regensburg
[Pressemitteilung zu dem Beschluss vom
24.07.2013]
[Originalbeschluss via RA Dr. Strate]
- 2013-07-24
Die Verteidigung legt sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des
Landgerichts Regensburg ein.
- 2013-07-24
Generalbundesanwalt Range:
Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde von
Gustl Mollath
- 2013-07-26
RA Dr. Strate:
Erklärung der Verteidigung in der Sache des
Gustl Mollath
- 2013-07-26
RA Dr. Strate:
Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss
des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22.07.2013
- 2013-07-27
RA Dr. Strate:
Erklärung der Verteidigung – dieses Mal
nicht in der Sache Mollaths, sondern in der Sache der vielen anderen
Mollaths
Vorsicht mit Eingaben beim bayerischen Ministerpräsidenten – es besteht
unmittelbare Unterbringungsgefahr!
- 2013-07-30
Das Bundesverfassungsgericht sendet
die Stellungnahme des Generalbundesanwalts Range zur
Verfassungsbeschwerde an RA Dr. Kleine-Cosack
- 2013-08-02
RA Dr. Kleine-Cosack:
Schriftsatz zur Stellungnahme des
Generalbundesanwalts an das Bundesverfassungsgericht
- 2013-08-06
Oberlandesgericht Nürnberg:
Beschluss zur Aufhebung der Ablehnung der
Wiederaufnahmeanträge durch das Landgericht Regensburg:
Den Beschwerden von Verteidigung und Staatsanwaltschaft wird
stattgegeben, Das Wiederaufnahmeverfahren wird an eine andere Kammer
des LG Regensburg verwiesen. Die Grundlage für eine Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus entfällt.
[Pressemitteilung
OLG Nürnberg]
- 2013-08-06
Gustl Mollath wird unter schikanösen und unwürdigen Umständen nach 2717
Tagen aus der Gefangenschaft der bayerischen Zwangspsychiatrien
entlassen.
[s. opablog: “Herr
Mollath muss die Anstalt innerhalb von 3 Stunden verlassen, denn es ist
ja kein Hotel!”]
- 2013-08-06
RA Dr. Strate:
Erklärung zur Anordnung der Wiederaufnahme
vom 6.8.2013
- 2013-08-12
RA Dr. Strate:
Erklärung der Verteidigung vom 12.8.2013
und
Dokumente aus der 2008 geführten
Auskunftsklage Gustl Mollaths vor dem Amtsgericht Nürnberg
- 2013-08-15
RA Dr. Strate:
Antrag zur Klageerzwingung an das
Oberlandesgericht München
in Sachen Freiheitsberaubung Richter Eberl und Chefarzt Dr. Leipziger
[s. Bescheid der
Staatsanwaltschaft München von 13-07-09]
- 2013-08-15
RAin Lorenz-Löblein:
Anzeige gegen die Ex-Frau Gustl Mollaths
wegen Prozessbetrugs
- 2013-08-27
RA Schmid:
Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft
Augsburg aufgrund der Anzeige
gegen alle am Verfahren Beteiligten von 2012-11-21
Es wird darauf verwiesen, dass die StA Regensburg den Sachverhalt der
Rechtsbeugung im Fall Mollath angenommen hat.
Duch das OLG Nürnberg sei die Verwendung einer unechten Urkunde
festgestellt worden. Schwerwiegende Dienstvergehen, wie sie selbst der
Mehrheitsbericht des UA Molath im Landtag andeute, seien nicht nur im
WA-Verfahren zu prüfen, diese müssen auch Gegenstand weiterer
Ermittlungen wegen Strafbarkeit sein. Durch die genannten Details im
Minderheitenbericht des UA gebe es genügend tatsächliche Grundlagen für
die Staatsanwaltschaft Straftatbestände zu prüfen und festzustellen.
Dies gelte auch für die vorgelegten Gutachten.
Dr. Leipziger und Frau Bahlig-Schmidt hätten in ihren Stellungnahmen
die Notwendigkeit weiterer Unterbringung vorgetragen, obwohl Dr. Zappe
im Anhörungstermin nur die Anlasstaten als Prognosegrundlage für die
Gefährlichkeit von Herrn Mollath genannt hätte.
Es bestehe der Verdacht der Freiheitsberaubung, weitere Ermittlungen
seien geboten.
Herr Mollath sei wegen der Eröffnung des WA-Verfahrens entlassen
worden, dabei hätte der Revisionsbericht der HVB genügend Gründe für
eine Prüfung im Erkenntnisverfahren geboten. Der Revisionsbericht sei
bereits am 29.12.2011 bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg gewesen,
aber erst am 20.11.2012 an den zuständigen Staatsanwalt weitergeleitet
worden. Auch hier bestehe Veranlassung, weitere Ermittlungen
durchzuführen.
[s.
auch: 2013-03-19]
- 2013-09-05
Pressemitteilung BVerfG:
Das Bundesverfassungsgericht gibt mit Beschluss vom 26. August 2013 der
Klage von Gustl Mollath gegen die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth
vom 9. Juni 2011, sowie des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August
2011, statt
- 2013-09-06
RA Dr. Strate:
Erklärung zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.8.2013
- 2013-09-19
RA Dr. Strate:
Ergänzender Schriftsatz an das OLG München
zum Klageerzwingungsverfahren gegen Richter Eberl / Dr. Leipziger
- 2013-10
Gustl Mollath beendet das Mandat für RAin Erika Lorenz-Löblein
- 2013-10-15
RA Dr. Strate:
Mitteilung der Verteidigung zum Thema Spendengelder
- 2013-10-25
RA Dr. Strate:
Stellungnahme der Verteidigung zur
Presseerklärung des ZBB e.V.
- 2013-11-16
RA Dr. Strate:
Anmerkung der Verteidigung vom 16.11.2013
- 2013-11-17
RA Dr. Strate:
Nachtrag zur Anmerkung der Verteidigung vom
17.11.2013
- 2013-12-13
RA Dr. Strate:
Erklärung der Verteidigung zum Stand der Verfahren vom 13.12.2013
- 2013-12-13
RA Dr. Strate:
Feststellungantrag an das Oberlandesgericht Bamberg vom 13.12.2013
- 2013-12-30
RA Dr. Strate:
Anmerkung der Verteidigung vom 30.12.2013, eine kurze Rückschau des zurückliegenden Jahres.
- 2014-01-07
RA Dr. Strate:
Mitteilung der Verteidigung vom 7.1.2014
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 4.12.2013 (Veröffentlichung 7.1.2014)
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München vom 30.12.2013 (Veröffentlichung 7.1.2014)
- 2014-01-10 RA Dr. Strate:
Mitteilung der Verteidigung vom 10.1.2014
Mitteilung zur Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Frau Petra M. durch die StA Nürnberg
- 2014-03-28 RA Dr. Strate:
Beschluss des OLG Bamberg vom 24.3.2014 (veröffentlicht am 28.3.2014)
Gegenvorstellung der Verteidigung an das OLG Bamberg vom 27.3.2014 (veröffentlicht am 28.3.2014)
- 2014-04-27 RA Dr. Strate:
Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.3.2014
Verfassungsbeschwerde gegen die Weigerung des OLG Bamberg gemäß der Entscheidung des Budesverfassungsgericht vom 26.8.2013 eine neue Entscheidung in der Sache ergehen zu lassen.
- 2014-06-21 RA Dr. Strate:
Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 4.6.2014 in dem Klagerzwingungsverfahren
Erklärung der Verteidigung zum Beschluss des Oberlandesgerichts München
- 2014-11-06 RA Dr. Strate:
Schriftliches Urteil des Landgerichts Regensburg im Strafverfahren gegen Gustl Mollath (PDF; 5,1 MB)
Mitteilung von Rechtsanwalt Gerhard Strate vom 5.11.2014 (PDF; 10,1 KB)
- 2014-11-06 Justiz Bayern; Landgericht Regensburg:
Schriftliches Urteil in der Sache Mollath [Anonymisiert / PDF; 1,2 KB)
(weitere
Ereignisse siehe Aktuelles)
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